Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-11
Wortprotokoll
Wir haben einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, und der heisst Nichtrückwirkung - mindestens keine unverhältnismässige Rückwirkung. Eine solche Rückwirkung, wie sie hier im Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer vorgesehen ist, ist in diesem Sinne eine unverhältnismässige Rückwirkung, abgesehen davon, dass eine Vertragsunterzeichnung noch nicht rechtlich verbindlich ist. Wenn Sie schauen, wann diese Verträge unterzeichnet wurden, mit dem Vereinigten Königreich im Oktober 2011, mit Deutschland im September 2011, und wann wir sie in Kraft setzen - frühestens auf Januar 2013 -, dann sehen Sie: Es wäre mit Sicherheit eine übermässige Rückwirkung, und das ist rechtsstaatlich äusserst problematisch.
Wir haben gerade darum ja in allen drei Abkommen vorgesehen, dass wir nach Inkrafttreten die "Verschwinder" in dem Sinne melden, dass wir sagen: Deren gesamte Beträge für die zehn Länder, in die sie am meisten Gelder verschieben, werden gemeldet - das ist rechtsstaatlich vertretbar. Im Übrigen ist es auch so, dass auch die Kunden, die unversteuerte Gelder bei uns hatten, natürlich damit rechnen durften, dass wir uns an unsere geltenden Gesetze halten und eben nicht rückwirkend etwas unternehmen, das rechtsstaatlich fraglich ist.
Wir tun gut daran, die Glaubwürdigkeit unserer Rechtsordnung aufrechtzuerhalten und darum diesen Antrag abzulehnen.