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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2012-06-14

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2012-06-14

Wortprotokoll

Über die Gründe für die Gesetzesrevision und deren Inhalt haben die Kommissionssprecher und die Vorredner bereits ausführlich berichtet. Die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes sollen gestärkt werden. Das ist gut so und soll so bleiben, findet die BDP-Fraktion.

Umstritten ist in der Vorlage Artikel 32 Absatz 4, die Kontrollprämie. Aus Sicht der BDP-Fraktion sollen alle Aktionäre gleich behandelt werden. Eine Übernahmeprämie verstösst aus Sicht unserer Fraktion gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Aktionäre. Die heutige Möglichkeit zur Bezahlung einer Kontrollprämie führt dazu, dass Publikumsaktionäre einen unbefriedigenden tieferen Preis erhalten, was dem Sinn und Zweck der Angebotspflicht zuwiderläuft. Die Preisverhandlungen sind intransparent und setzen den Marktmechanismus teilweise ausser Kraft. Unsere Nachbarländer wie auch eine Vielzahl anderer Finanzplätze sehen auch keine Kontrollprämie vor. Diese Divergenz stösst bei internationalen Investoren auf Unverständnis, was sich negativ auf den Finanzplatz Schweiz auswirkt und den Zufluss an Liquidität bremst.

Die BDP-Fraktion lehnt aus diesen Gründen die Beibehaltung der Kontrollprämie ab und stimmt bei Artikel 32 Absatz 4 mit der Minderheit.

Bei Artikel 43, "Verletzung des Berufsgeheimnisses", gilt es, eine Lücke in der Strafbarkeit zu schliessen. Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft in den Besitz von geschützten Unterlagen kommen und diese weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden, müssen auch erfasst werden. Die BDP-Fraktion stimmt daher den Minderheitsanträgen Vogler zu; diese betreffen auch Artikel 148 KAG auf Seite 23 und Artikel 47 BankG auf Seite 25 der Fahne.

Die Anträge der Minderheiten zu Artikel 40 BEHG auf Seite 13 und zu Artikel 161 StGB auf Seite 20 der Fahne lehnt die BDP-Fraktion ab.