Schwander Pirmin · Nationalrat · 2012-06-14
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-14
Wortprotokoll
In Artikel 20 geht es um die Meldepflicht. Wer Aktien oder Erwerbs- oder Veräusserungsrechte bezüglich Aktien für eigene Rechnung erwirbt oder veräussert und dadurch den Grenzwert von 3, 5, 10 usw. Prozent der Stimmrechte unter- oder überschreitet, muss diese Veränderung der Gesellschaft und den Börsen melden. Wer diese Meldepflicht verletzt, muss mit happigen Bussen rechnen.
Mit unserem Minderheitsantrag stellen wir die erste Grenze, die 3-Prozent-Hürde, infrage und wollen diese streichen. Warum? Die 3-Prozent-Hürde führt in der Praxis oft dazu, dass Anleger, insbesondere auch Pensionskassen und institutionelle Anleger, keine Aktien mehr von mittelgrossen kotierten Unternehmen kaufen, weil diese 3-Prozent-Grenze bei kleinen und mittleren Unternehmen eben sehr schnell erreicht wird. Wir haben die Schwelle von 3 Prozent zwar per 1. Dezember 2007 eingeführt, mit dem Ziel, die Transparenz und den Schutz der Anlegerinnen und Anleger zu verbessern. Da wir nun in der Zwischenzeit aber festgestellt haben, dass diese Schwelle die Anleger an Investitionen in mittelgrosse kotierte Unternehmen hindert, sollten wir jetzt den Mut haben, diese Schwelle wieder zu streichen. Mit dieser Begrenzung bzw. Schwelle schaden wir der Finanzierung der kleinen und mittelgrossen Unternehmen.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.