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Graber Konrad · Ständerat · 2012-05-29

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-29

Wortprotokoll

Rückweisung heisst Neuverhandlung. Neuverhandlung heisst weniger vorteilhafte oder keine Abkommen. Weniger vorteilhafte oder keine Abkommen heisst Nachteile für den Finanzplatz Schweiz. Nachteile für den Finanzplatz Schweiz heisst Nachteile für die Schweiz insgesamt. Wollen Sie das? Diese Frage müssen Sie bei diesem Rückweisungsantrag beantworten. Der Kommission fehlten glaubwürdige Alternativen; es wurde von WAK-Mitgliedern hier verschiedentlich auch dargelegt. Deshalb hat die Kommission den Rückweisungsantrag mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt.

Ich möchte noch auf zwei, drei Argumente von Herrn Germann eingehen.

1. Steuersätze: Zur Aussage, die Steuersätze seien exorbitant, ist einfach anzunehmen, dass sich die Steuersätze, die in diesen Abkommen abgebildet werden, an der Steuerbelastung im betreffenden Land orientieren. Die Steuersätze in [PAGE 290] Österreich sind tiefer als jene in Deutschland, und deshalb sind die Steuersätze im Abkommen mit Österreich auch tiefer als diejenigen im Abkommen mit Deutschland. Weiter haben die Abkommen ganz klar die Absicht - es ist eine Verhandlungslösung -, dass der Steuerpflichtige, wenn er Steuern hinterzogen hat, zu der strafbefreienden Selbstanzeige greift; da ist ein gewisser Zuschlag berücksichtigt. Man muss auch beachten, wenn man diese Steuersätze kritisiert, dass die Vertragspartner - beide Seiten - Ja zu diesen Sätzen gesagt haben. Wenn man sagt, sie seien konfiskatorisch, muss man sich aus Sicht Deutschlands überlegen, ob Deutschland dazu beiträgt, dass diese Vermögenswerte bis Ende Jahr noch in ein anderes Land verschoben werden. Wenn sie konfiskatorisch sind, schafft Deutschland ja einen Anreiz, dass die Gelder verschoben werden. Diese Beurteilung muss unser Vertragspartner vornehmen und nicht die Schweiz. Es ist auch nicht an uns, die Steuerbelastung in unseren Nachbarländern zu beurteilen. Und es ist sicher auch nicht an uns, Steuerhinterzieher und -betrüger letztlich zu schützen oder Möglichkeiten zu Steuerhinterziehung oder -betrug zu bieten.

Letztlich gebe ich zu bedenken, dass die Verrechnungssteuer von 35 Prozent in der Schweiz, wenn man sie mit den Steuersätzen in der Schweiz vergleicht, natürlich auch als konfiskatorisch zu bezeichnen wäre. Diese Steuer kritisiert aber auch niemand, weil sie eine Sicherungssteuer ist - und genau das Gleiche verlangt hier Deutschland als Vertragspartner ebenfalls.

2. Die Reziprozität: Da kann ich einfach auf Artikel 34 des Protokolls verweisen - ich nehme an, dass die Bundespräsidentin dann auch noch Ausführungen dazu macht. Das ist auf Seite 5128 dargelegt: Die Reziprozität besteht. Wir werden uns in einer nächsten Phase überlegen müssen - Bundesrat oder Parlament oder gemeinsam -, ob die Schweiz das will. Wenn wir das wollen und uns überlegen, was dann auf uns zukommt, heisst das aber auch, dass wir dann die Philosophie der Selbstdeklaration wahrscheinlich ein Stück weit verlassen würden, dass es für die Schweizer Steuerpflichtigen aufwendiger würde, solche Sicherungssteuern zurückzufordern. Wollen wir das? Das sind Fragen, die wir dann konkret behandeln können, wenn ein solcher Vorschlag auf dem Tisch liegt. Das hat aber eigentlich heute nichts zu tun mit der konkreten Frage, ob wir dieses Abkommen wollen oder allenfalls zurückweisen.

Der Steuerpflichtige hat drei Möglichkeiten: Er kann zur strafbefreienden Selbstanzeige greifen, er kann den Weg der Abgeltungssteuer begehen, oder er kann die Vermögen in einen Drittstaat transferieren. Die Schweiz wird die wichtigsten Destinationen zusammenfassend melden müssen, wir haben eine entsprechende Bestimmung. Wenn solche Gelder transferiert werden, wird das dazu führen, dass letztlich auf solche Staaten auch entsprechender Druck ausgeübt wird, wie wir ihn jetzt erleben. Ich bin auch überzeugt, dass Deutschland diesem Abkommen zustimmen wird, weil es realisieren wird, dass der automatische Informationsaustausch Papier gibt und die Abgeltungssteuer Geld gibt. Und Geld brauchen die umliegenden Staaten zurzeit.

Am Schluss des Tages müssen Sie Farbe bekennen und folgende Fragen beantworten: Wollen Sie einen sauberen Finanzplatz in der Schweiz und die Vergangenheit regeln? Wollen Sie Steuerhinterzieher aus Deutschland, Grossbritannien und Österreich schützen? Wollen Sie die Vergangenheit nicht regeln und damit regelmässig wieder in Konflikt mit Deutschland, Grossbritannien, Österreich und anderen Staaten gelangen? Wollen Sie den automatischen Informationsaustausch geradezu fördern und damit der Abschaffung des schweizerischen Bankgeheimnisses definitiv Tür und Tor öffnen? Und letztlich: Sind Sie effektiv der Auffassung, dass eine Neuverhandlung des Abkommens zu einem für die Schweiz vorteilhafteren Abkommen führen würde, oder machen Sie hier nicht die Rechnung ohne den Wirt?

Ich möchte mit einem Votum eines Bankenvertreters in der Kommission schliessen. Er hat Folgendes gesagt: "L'Abgeltungssteuer est une opportunité. C'est l'opportunité de nettoyer le passé et pouvoir ainsi ouvrir l'avenir, et gagner de nouveaux clients en Suisse." Das fand ich ein schönes Bild; mit dem möchte ich schliessen und Sie bitten, den Rückweisungsantrag abzulehnen.