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Graber Konrad · Ständerat · 2012-05-29

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-29

Wortprotokoll

Hier hatte sich ein Antrag ergeben, der dann von der Minderheit aufgenommen worden ist, wo man sich vor allem an dieser polizeilichen Vorführung gestört hat - an diesem Begriff, der sehr dramatisch tönt. Das war dann offensichtlich auch der Grund, aus dem man vielleicht mit Blick auf Erfahrungen aus anderen Ländern hier einen Streichungsantrag gestellt hat.

Die Minderheit hat argumentiert, dass das Thema hier unverhältnismässig dargestellt werde und dass es nicht sein könne, dass man Zeugen polizeilich vorführen lasse. Die Mehrheit hat argumentiert, dass bei allem staatlichen Handeln selbstverständlich die Frage der Verhältnismässigkeit im Vordergrund stehe und dass nur jemand polizeilich vorgeführt werde, wenn das absolut notwendig sei, und dass das nicht spektakulär geschehen müsse, wie man das vielleicht aus Deutschland oder den USA kenne.

Die Mehrheit war also hier der Auffassung, dass die verfassungsmässig verankerte Verhältnismässigkeit im Vordergrund stehe und deshalb hier diese gesetzliche Bestimmung durchaus auch Platz habe. Man hat dann hierzu eine Abstimmung durchgeführt, bei welcher die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschied.