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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2001-06-14

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte zwei konkrete Punkte kurz ansprechen. Auf Seite 335 schreiben Sie, Herr Bundesrat, in Kosovo würden die Guten Dienste der Schweiz nicht benötigt, sie seien nicht mehr gefragt. Wir haben schon mehrmals über dieses Thema gesprochen. Die erwähnte Aussage im Bericht ist unwahr; sie ist bewusst unwahr. Das muss in aller Klarheit festgehalten werden.

Es waren fünf Staaten - Deutschland, England, Kanada, Belgien und Australien -, die die Schweiz im Herbst 1998 um die Leistung Guter Dienste, um die Übernahme ihrer Interessen, im Balkankonflikt ersucht haben. Die Schweiz wollte diese Anfragen geheim halten und hat das Ersuchen abgelehnt.

Herr Bundesrat, dies war damals nicht Ihr Verantwortungsbereich, sondern derjenige Ihres Vorgängers, derjenige von Bundesrat Cotti. Er wollte nicht, dass die Neutralität in irgendeiner Form positive Erwähnung fände. Deshalb hat er das Ersuchen abgelehnt. Die USA und Frankreich, die nach der Debatte im Nationalrat angefragt haben, haben dann auf ihre Anfrage um Gute Dienste eine positive Antwort bekommen.

Ich konnte zusammen mit Vertretern Ihres Departementes im Frühling 1999 Gespräche mit dem UNHCR in Serbien führen. Das UNHCR hat durch seine Leiterin vor Ort ausdrücklich gesagt, die Schweiz sei aufgrund ihrer speziellen Position als neutrales Land in der damals so angespannten Situation eigentlich als einziges Land in der Lage, in Serbien mit dem Vertrauen der serbischen Behörden die dortigen Flüchtlinge zu betreuen.

Es geht nicht an, dass solche Leistungen unter den Tisch gekehrt werden! Es handelte sich um klassische Gute Dienste; sie dürfen nicht verschwiegen werden. Eigentlich müsste dieser Fall - den leider abwesenden - Kollegen Weigelt ansprechen, der sich offenbar darum bemüht, dass bei angeblich unwahren Behauptungen in Abstimmungsinseraten ein Gegendarstellungsrecht durchgesetzt wird. Ein solches wäre hier auch bezüglich eines bundesrätlichen Berichtes einzufordern.

Ich erwähne einen zweiten Zusammenhang aus der wunderschönen Publikation "EDA aktuell", für die Sie Lob erhalten haben, aber für deren Herstellung aus Steuergeldern Sie meines Erachtens die Legitimität nicht besitzen. Im Zusammenhang mit der Neutralität schreiben Sie einen Satz, den ich vollumfänglich befürworte: Die Schweiz darf aufgrund des Neutralitätsrechtes keine Konfliktpartei unterstützen, und dann: "Das heisst insbesondere, dass sie den Parteien nicht gestattet, das Schweizer Hoheitsgebiet für militärische Zwecke zu nutzen." Man kann heute sagen, die Schweiz sei danach, im Jahr 1999, überfordert gewesen oder habe nicht rechtzeitig Kenntnis davon gehabt, dass der Kosovo-Albaner Thaci von der Schweiz aus wesentlich den Krieg in Kosovo organisiert hat. Darüber wurde in der Presse berichtet; Thaci ist auch offen dazu gestanden. Dass man es aber heute trotzdem wieder zulässt, dass aus Emmen Herr Fazli Veliu kriegerische Handlungen in Mazedonien organisiert, dafür gibt es keine Rechtfertigung mehr!

Ich möchte jetzt endlich einmal wissen, was die Schweiz tut, damit es nicht mehr möglich ist, dass hier Ausländer unter Missbrauch des Gastrechtes kriegerische Handlungen in ihrem Herkunftsland mit organisieren. Wenn hier nicht eingegriffen wird, gibt die Schweiz zu verstehen, dass sie an ihrer [PAGE 742] Neutralität nicht mehr interessiert ist, dass sie sie selber nicht mehr ernst nimmt.

Der Bundesrat widerspricht sich in seinen eigenen Aussagen. Ich erwarte endlich eine seriöse Antwort auf die hier angesprochene Tatsache, die wir schon in der Kommission angesprochen haben, jedoch ohne dort eine befriedigende Antwort erhalten zu haben.