Eder Joachim · Ständerat · 2012-06-01
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Artikel 74 haben wir eine grundlegende Änderung in dieser Revision. Es handelt sich um die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die Unternehmen des internationalen Personenverkehrs. Das ist ein ganz einschneidender Punkt für jene Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr tätig sind. Weil es den grenzüberschreitenden Personenverkehr betrifft, ist es auch einschneidend für die Volkswirtschaft. Die Kostenfolgen bei ausserordentlichen Situationen, wie sie das Epidemiengesetz umschreibt, sind schwer abschätzbar und können auch vom Bundesrat offensichtlich nicht beziffert werden. Sie könnten für die betroffenen Unternehmen aber durchaus zu ernsthaften, ja sogar drastischen Folgen führen.
Die Minderheit ist deshalb klar folgender Meinung: Wenn der Bund Auflagen macht, wenn er Massnahmen anordnet, muss er sich zwingend auch an den zu erwartenden Kosten beteiligen. Der Nationalrat hat dies mit 100 zu 71 Stimmen so beschlossen. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission schlagen hier eine Kann-Formulierung vor. Aus unserer Sicht ist dies falsch.
Ich begründe dies noch kurz: Der Schutz der Gesundheit bzw. der Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten ist gemäss Artikel 118 der Bundesverfassung eine hoheitliche Aufgabe und liegt somit in der Verantwortung des Bundes. Die Vorsorge- und Mitwirkungsmassnahmen der Flughafenhalter und der Betreiber von Hafenanlagen, Bahnhöfen oder Busstationen bei der Bekämpfung von Epidemien erfolgen denn auch zum Schutz der gesunden Bevölkerung unseres Landes. Daher sind die Kosten und Aufwendungen, die direkt aus den Mitwirkungspflichten und den angeordneten Massnahmen resultieren, auch vom Bund zu tragen. Zur Verantwortung zählt nämlich nicht nur die Anordnung von Massnahmen, sondern in letzter Konsequenz auch deren Finanzierung.
Dass sich der Bund gemäss Entwurf des Bundesrates und Antrag der Mehrheit an der Finanzierung solch ausserordentlicher Kosten beteiligen kann, gibt den betroffenen Unternehmen keine ausreichende Rechtssicherheit. Gerade in Extremfällen können die Kosten hoch sein, und die Beteiligung des Bundes wäre - so, wie es der Bundesrat und die [PAGE 395] Mehrheit vorschlagen - freiwillig. Aus Sicht der Minderheit ist die Kann-Bestimmung deshalb nicht ausreichend.
Der Ausbruch der Epidemie Sars im Jahr 2003 hat gezeigt, dass in einem solchen Fall die Reisetätigkeit komplett zusammenbricht und speziell die Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften um jeden Franken kämpfen müssen. Es ist deshalb nicht richtig, diesen Unternehmen in einer solch kritischen Phase zusätzlich noch hohe Mehrbelastungen aufzubürden. Unsere Flughäfen - ich glaube, da sind wir uns alle einig in diesem Saal - bilden für die Schweiz das Tor zur Welt. Die Flughafenbetreiber wirken bereits heute gemeinsam mit ihren Partnern aktiv an der Bekämpfung von Epidemien mit und unterhalten zu diesem Zweck Notfallpläne und kompetente Notfallorganisationen. Sie unterstützen also den Bund bei der Vorsorge und im Epidemiefall tatkräftig. Eine zusätzliche, neue Kostenbeteiligung ist abzulehnen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu unterstützen, Artikel 74 Absatz 1 gemäss Nationalrat zu ergänzen und Absatz 2 ersatzlos zu streichen.