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AB 125630

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01

Wortprotokoll

Ich hätte eine Anmerkung der Kommission zu Artikel 53 Absatz 3. Da heisst es: "Der Bundesrat legt die fachlichen Voraussetzungen der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte fest." Es war in der Kommission das Thema, es sei [PAGE 393] festzuhalten, dass der Kantonsarzt keinen Master of Public Health braucht, dass es zu wenig solche spezialisierte Ärzte gibt und die breite Erfahrung eines Allgemeinpraktikers besser sein kann als dies. Das habe ich somit erledigt.