Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-06-01
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01
Wortprotokoll
Zum Nichteintretensantrag möchte ich auch kurz etwas sagen und Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten. Wie es Frau Bruderer Wyss gesagt hat: In diesen vierzig Jahren, seit 1970, sind in unserem Land, aber auch global sehr viele Veränderungen zu verzeichnen. Es gab grosse Epidemien wie Sars und die Vogelgrippe und andere. Wir haben in unserem Land Erfahrungen gemacht mit den Bekämpfungsstrategien im Zusammenhang mit diesen Epidemien. Sie haben auch die Grundlage geliefert, um dieses Gesetz total zu revidieren.
Bezüglich der Kompetenzfrage, die der Urheber des Nichteintretensantrages angesprochen hat, darf ich darauf hinweisen, dass bis zur Bundesverfassung von 1848 jeder Kanton seine eigene Epidemienbekämpfung hatte. Das mutet heute komplett merkwürdig an, wenn Sie sich vorstellen, dass Bern eine andere Quarantäneregelung hatte als Freiburg oder etwa Zürich. Selbstverständlich hat man im modernen Bundesstaat die Bekämpfung der Epidemien vereinheitlicht. Inzwischen ist die Welt nicht nur national, sondern global geworden. Deshalb ist es ebenso selbstverständlich, dass man gewisse Massnahmen auch international konzertiert.
In diesem Gesetz wird vor allem die Zusammenarbeit im Land strukturiert. Ich glaube gerade - das im Gegensatz zum von mir sehr geschätzten Sitznachbarn -, dass es jetzt eine bessere Aufgabenteilung gibt, und zwar mit der Einführung dieses dreistufigen Modells. Über Normalsituationen, besondere Situationen und Krisensituationen präzisiert man die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Das ist ganz sicher ein Vorteil und klärt auch für die Kantone ihre eigene Rolle. Dass in besonderen Lagen und in Krisensituationen der Bund eine klare Führungsrolle haben soll und haben muss, ist nicht bestritten; das wird in diesem Gesetz auch geregelt.
Ich möchte mit der Bemerkung schliessen, dass es noch ein paar andere neue Dinge gibt, die ganz wichtig sind, auch wenn sie vielleicht nicht so sehr im Lichte der Öffentlichkeit sind. Ich möchte einen Punkt herausheben: Seit Jahren wird in der Schweiz verlangt, dass wir ein Programm zur Bestimmung der Resistenzen bei Erregern haben. Das betrifft ein ganz wichtiges Problem der öffentlichen Gesundheit. Es gibt multiresistente Erreger, auch eingeschleppte, beispielsweise im Bereich der Tuberkulose; diese bieten riesige Probleme. Wir haben in der Schweiz kein Monitoring dieser Situation. Hier hätten wir nun eine gesetzliche Grundlage für ein solches, was für die zukünftige Bekämpfung von Infektionskrankheiten sehr wichtig ist. Das ist nur ein Beispiel einer ganzen Reihe von wichtigen Neuerungen, die dieses Gesetz bringt.
Ich bitte Sie einzutreten und jeweils der Mehrheit zu folgen.