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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2012-06-01

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-01

Wortprotokoll

Herr Kollege Hans Hess, der den Nichteintretensantrag gestellt hat, hat gesagt, es werde gar nichts passieren, wenn wir ihm folgen, denn das Epidemiengesetz vom 18. Dezember 1970 wäre dann weiterhin in Kraft.

Ich finde einfach, es kann uns nicht erstaunen, es soll uns auch nicht erschrecken, dass sich die Welt in den letzten dreissig, vierzig Jahren verändert hat, gerade auch betreffend jene Rahmenbedingungen, die mitentscheidend sind, wenn es darum geht, einen guten Umgang mit übertragbaren Krankheiten zu finden. Eine solche Rahmenbedingung ist beispielsweise eben - das ist hier wichtig - die Mobilität, nicht nur die Mobilität von uns Menschen, sondern auch die Mobilität von Waren. Das bestehende Epidemiengesetz aus dem Jahre 1970 konnte mit diesen Veränderungen nicht Schritt halten, und die Revision ermöglicht nun, denke ich, die nötigen Anpassungen an die heutige gesellschaftliche Realität. Ausserdem bietet die Revision die Chance, die Erfahrungen der vergangenen Jahre, z. B. die von der Kommissionspräsidentin erwähnten Erfahrungen in Bezug auf die H1N1-Grippe, mit einzubeziehen, und auch eine Möglichkeit, die juristischen Lücken zu schliessen. Mich überzeugt das neu dreistufige System, das auf der Unterscheidung zwischen normalen, besonderen und - im Falle von schweren Pandemien - ausserordentlichen Lagen aufbaut.

Was uns auch klar sein muss: Dieses Gesetz erhöht die Klarheit der Regulierung, und ich finde gerade dies einen ganz wichtigen Aspekt. Es klärt die Zusammenarbeit, klärt die Aufgabenteilung und die Kompetenzzuteilung zwischen Bund und Kantonen. Das ist wichtig, aber es ist noch nicht einmal die halbe Miete. Denn entscheidend wird dann die Umsetzung sein, also die Fähigkeit, auf allen Ebenen diesen verbesserten gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sie entsprechend anzuwenden.

Zum Nichteintretensantrag: Die Kantone wurden ja zu Recht nicht nur eng mit einbezogen, sondern sind mit der Vorlage auch einverstanden, auch mit dem von Ihnen als Problem angesprochenen Artikel 19. Wir regeln in diesem Gesetz zweifelsohne auch ganz heikle Aspekte - da gebe ich Ihnen, Herr Hess, und auch Kollegin Maury Pasquier absolut Recht -, auf die wir in der Detailberatung zu sprechen kommen werden. Nichtsdestotrotz war, zumindest bei uns in der Kommission, die grundsätzliche Notwendigkeit einer überarbeiteten Gesetzesgrundlage unbestritten.

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, den Nichteintretensantrag abzulehnen, damit wir diese Vorlage beraten können, damit wir uns gerade auch über die heiklen Punkte austauschen und dann Entscheidungen treffen können.