Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-06-01
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01
Wortprotokoll
Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession dieses Jahres dem Epidemiengesetz mit 152 zu 4 Stimmen zugestimmt hatte, befasste sich die SGK des Ständerates - dieser ist Zweitrat - an zwei Sitzungen mit diesem Geschäft und stimmte ihm mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Die vorliegende Totalrevision des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1970 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen soll eine angemessene Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung solcher Krankheiten gewährleisten und zu einer verbesserten Bewältigung von Krankheitsausbrüchen mit grossem Gefährdungspotenzial führen. Die Änderungen sind nötig, weil durch die grössere Mobilität unserer Bevölkerung, durch Migrationsbewegungen und durch klimatische Veränderungen das Ausmass und die Geschwindigkeit der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten stark zugenommen haben. Es können sich aber auch neue Eigenschaften bekannter Krankheitserreger stark verbreiten, zum Beispiel bei Resistenzen gegen Medikamente, und so die Gesundheit der Bevölkerung gefährden. Die Epidemien der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die heutigen Gesetzesgrundlagen für eine frühzeitige Erkennung, für eine effektive Verhütung und Bekämpfung ungenügend sind, dass sie in unserem föderalen System besser koordiniert werden müssen und dass die Massnahmen in unserem Land international abzustimmen sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf klärt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund setzt die Ziele und hat die Oberaufsicht, während die Kantone nach wir vor umsetzen. Der Bund regelt die Kompetenzen der Behörden und verspricht eine bessere Bewältigung von Krisen und Notlagen durch rascheres Handeln in normalen, besonderen und ausserordentlichen Lagen. Das revidierte Gesetz verstärkt die präventiven Massnahmen und sichert eine adäquate Infektionsüberwachung. Die Bestimmungen zu den Impfungen wurden grundsätzlich neu formuliert; das war fast der einzige Diskussionspunkt dieser Vorlage. Am 16. April dieses Jahres hat die SGK den Vorsteher der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Herrn Regierungsrat Conti, angehört, um sich ein Bild zu machen, wie in den Kantonen in den vergangenen Jahren mit Epidemien wie Sars oder der pandemischen Grippe H1N1 umgegangen wurde und welche Lehren daraus zu ziehen sind. Nach seiner Überzeugung sind diese Erfahrungen in das Epidemiengesetz eingeflossen. Die Kantone unterstützen diese Vorlage.
Die Fragen rund um ein mögliches Impfobligatorium, das die Kantone laut Artikel 22 verordnen können, beantwortete Herr Conti klar und deutlich: Die Kantone können bereits heute in ausserordentlichen und besonderen Lagen auf ihrem Gebiet, gestützt auf die Ordre-public-Klausel und in ihrer eigenen Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit, jederzeit Massnahmen anordnen. Dazu brauche es keinen Gesetzesartikel. Es brauche aber einen, damit der Bund die entsprechenden Kompetenzen erhält, um in Not- und Krisenlagen in die hoheitliche Kompetenz der Kantone eingreifen zu können, weil in solchen Fällen die Kantonsgrenzen viel zu eng seien.
Dieses Gesetz setzt die Erfahrungen mit den Pandemien der letzten Jahre um. Es bringt eine klare Aufgabenteilung, koordiniert, schliesst Lücken und verbessert die Rahmenbedingungen zur Bewältigung übertragbarer Krankheiten. Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf das Gesetz eingetreten, und ich empfehle Ihnen deshalb, Gleiches zu tun.
Zum Antrag Hess Hans auf Nichteintreten kann ich mich erst äussern, wenn ich die Begründung gehört habe, weil in der Kommission Eintreten völlig unbestritten war.