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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-06-01

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-01

Wortprotokoll

Es wird Sie nicht erstaunen, dass mir dieses Gesetz am Herzen liegt. Ich habe die schon erwähnte Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz von Anfang an mitaufgebaut. Jetzt bin ich dort nicht mehr dabei. Ich leite seit über zwanzig Jahren eines der wissenschaftlichen Institute in diesem Land, das sich professionell mit Prävention beschäftigt. In einem grossen Kanton, dem Kanton Zürich, haben wir den Dienstleistungsauftrag der Gesundheitsdirektion, die Prävention im Kanton zu koordinieren und dann auch mit dem Bund abzustimmen. Sie werden mir also zubilligen, dass ich mit einem gewissen Erfahrungshintergrund spreche, sowohl was die Dynamik Bund/Kantone/Gemeinden als auch die Sache selber anbelangt.

Lassen Sie mich deshalb ganz kurz in vier Punkten argumentieren, weshalb wir hier Ja sagen sollten:

Der erste Punkt betrifft Ziel und Zweck dieses Gesetzes. Da muss von Geld gesprochen werden. Die Zahlen wurden schon genannt, ich verzichte darauf, sie zu nennen. Das Ziel dieses Gesetzes ist es ja explizit, nicht mehr Geld in irgendwelche Kanäle zu schaffen, seien es kantonale oder Bundeskanäle, sondern das Ziel ist ganz explizit eine bessere Koordination der heute eingesetzten Mittel, eine bessere Koordination der ausserordentlich fragmentierten Prävention in der Schweiz. Es gibt unter anderem eine OECD-Analyse, die diese Fragmentierung sehr klar belegt. Das ist das Hauptziel. Wir wissen zudem in der modernen Prävention, dass die Botschaften gehört werden, wenn sich Allianzen zwischen privaten Organisationen, den Gesundheitsorganisationen und öffentlich-rechtlichen Organisationen bilden. Auch diese Allianzbildung ist ein Teil des Koordinationsauftrages in diesem Gesetz. Die Zahlen über den Zuwachs in verschiedenen Bereichen der Ausgaben für Prävention, die der Sprecher der Minderheit genannt hat, zeigen ja gerade, dass es sinnvoll ist, zu koordinieren. Es kann eben nicht angehen, dass wir diese nicht ganz unbeträchtlichen Beträge auf verschiedensten Ebenen investieren, sondern es ist klar Ziel und Zweck dieses Gesetzes, für den eingesetzten Präventionsfranken mehr Effizienz und mehr Durchschlagskraft zu erzielen.

Zum zweiten Punkt: Eine der wichtigsten Kritiken, die man immer hört, ist, es gehe hier darum, Bundesnormen für das Verhalten festzulegen. Jemand hat im Sinne einer Angstkulisse schon vor Jahren von einem Menu fédéral gesprochen, wie wenn der Bund die Absicht hätte, den Schweizerinnen und Schweizern vorzugeben, welches gesunde Menu fédéral sie täglich essen sollten. Das ist natürlich grotesk. Es finden sich keinerlei solche Hinweise in diesem Gesetz, ganz im Gegenteil: Es wurde vorher erwähnt, dieses Gesetz geht davon aus, dass es eine öffentliche Aufgabe aller Ebenen ist, die Menschen auch unter der Optik der Chancengleichheit zu befähigen - zu befähigen -, ihre gesundheitlichen Potenziale und damit auch ihr Lebenspotenzial und ihre wirtschaftlichen Potenziale voll auszuschöpfen. Das ist der Grundgedanke, das ist die Grundphilosophie. Angesichts dieses Grundgedankens von einem nationalen Normierungsversuch zu sprechen ist doch fast schon böser Wille.

Nun, wo liegen denn diese Potenziale, diese Gesundheitschancen? Das ist mein dritter Punkt. Man könnte argumentieren, die Lebenserwartung sei in diesem Land ja schon hoch genug. Auch dieses zynische Argument hört man manchmal. Schauen Sie aber einmal, wo wie viele Lebensjahre vor dem 70. Altersjahr verlorengehen in der Schweiz, und dies unter der Annahme, dass in diesem reichen Land unter guten Umständen eigentlich jedes Kind, das auf die Welt kommt, das Potenzial hätte, es zumindest auf 70 Jahre zu bringen. Wenn Sie sich das einmal ansehen, dann werden Sie in Bezug auf die Jüngeren in der Schweiz, die am [PAGE 375] meisten Lebensjahre verlieren, auf Themen wie Unfälle, Gewalt, aber auch, wie angesprochen, Selbstmord stossen. In den Statistiken finden wir uns hier leider durchaus in der oberen Hälfte wieder - eine Tragik für ein Land, dem es gut geht. Bei den Mittelalterlichen und Älteren sind es dann Herz-Kreislauf-Probleme und Krebs. Wenn Sie sich kurz überlegen, worauf diese Probleme beruhen, stellen Sie fest, dass es auch hier Verhaltensaspekte, Lebensstile, Ernährungsweisen sind: Übergewicht, Tabakkonsum, Alkoholkonsum, Stress und Bewegungsmangel. Mit anderen Worten: Es ist eine wichtige Aufgabe, die Menschen zu befähigen, mit ihren Gesundheitspotenzialen so umzugehen, dass sie diese ausschöpfen. Sie werden, wenn Sie dies analysieren, zudem feststellen, dass dieser Verlust an Potenzialen bei Männern deutlich höher ist als bei Frauen. Darin widerspiegelt sich die längere Lebenserwartung der Frauen. Ich möchte den Männern im Saal sagen, dass es nicht so ist, dass die Frauen länger leben, sondern so, dass die Männer früher sterben, und zwar, weil sie ihre Potenziale schlechter ausnützen.

Der vierte Punkt: Es sind nicht nur die Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die dafür sprechen, dass hier agiert wird. Es sind auch die sozialen Unterschiede. Diese sind in diesem Land ausserordentlich tabuisiert. Sie finden fast nie eine Debatte über die sozialen und kulturellen Unterschiede. Dieser soziale Unterschied, dieser Lebenserwartungsunterschied von fünf Jahren zwischen den Bildungsnahen und den Bildungsfernen existiert in der Schweiz; ich sage das gerade auch denjenigen, die einer sozialen Argumentation sonst zu Recht sehr zugänglich sind. Dieser Unterschied ist genauso gross wie der Unterschied zwischen Männern und Frauen. Die Frage, ob Sie unter der Optik der Chancengleichheit, unter der Optik der sozialen Unterschiede jungen Menschen in der Schweiz die gleichen Möglichkeiten geben wollen, ihre Gesundheitspotenziale auszunützen, ist ein ganz gewichtiges Argument für dieses Gesetz.

Schliesslich muss in dieser zweiten Runde auch gefragt werden, wem es nützt - cui bono? Als Politiker und Politikerinnen stellen wir uns ja immer diese zentrale Frage. Cui bono? Sehen Sie sich einmal die Fronten an. Hier ist als Erstes Folgendes zu sagen: Der Sprecher der Minderheit hat fast ausschliesslich damit argumentiert, dass auf die Kantone neue Lasten zukommen. Dazu ist zu sagen, dass bei den Befürwortenden ja gerade diese Kantone sind. Die Gesundheitsdirektoren, aber auch die Kantone befürworten dieses Gesetz explizit. Gerade diejenigen, die in kantonalen Exekutiven tätig waren oder sind, wollen vielleicht diesen Aspekt berücksichtigen. Darüber hinaus sind es fünfzig explizit genannte, bekannte Gesundheitsorganisationen, viele im Nonprofitbereich, die dieses Gesetz wünschen und befürworten. Sehen Sie sich nun einmal die Gegenseite an. Cui bono? Wer ist dann die Gegenseite? Die Gegenseite ist eine unter dem Schild des Gewerbeverbandes - den wir alle ausserordentlich schätzen - kaschierte sogenannte Allianz für vernünftige Prävention. Wer in diesem Raum kann Ihnen sagen, wer die Organisationen sind, die in dieser Allianz vereinigt sind? Wissen Sie das? Vermutlich wissen Sie es nicht. Sie kennen die fünfzig Gesundheitsorganisationen, diese sind explizit genannt, es ist transparent, ihre Namen finden Sie in den Unterlagen auf Ihrem Tisch. Die Organisationen, die hinter der Allianz der Wirtschaft sind, sind es nicht. Es sind die bekannten Organisationen, Sie müssen nicht lange raten: Es ist die Vereinigung der schweizerischen Zigarettenindustrie, es sind die Alkoholproduzenten und weitere von den Präventionsaktivitäten sehr direkt betroffene Organisationen.

Ich würde Ihnen also doch sehr empfehlen, diese Chance nicht vorbeigehen zu lassen, der Schweiz nach langen Jahren der Arbeit endlich ein vernünftiges Koordinationsgesetz zu geben, das keine nationalen Normen beinhaltet, das den Präventionsfranken besser einsetzt und das von allen Akteuren auf allen Ebenen gewünscht ist.