Kuprecht Alex · Ständerat · 2012-06-01
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-01
Wortprotokoll
Anlässlich der Wintersession haben wir uns in diesem Rat der Standesvertretungen bereits einmal sehr intensiv und ausführlich zu diesem Geschäft geäussert. Das Resultat der Abstimmung über das Eintreten auf diese Vorlage fiel mit 20 zu 19 Stimmen äusserst knapp aus. Nachdem der Nationalrat nochmals auf das Geschäft eingetreten ist, haben wir deshalb heute definitiv und abschliessend über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die materielle und inhaltliche Ausgangslage sowie die Überzeugung zu diesem Geschäft haben sich in der vorberatenden Kommission nicht verändert. Im Gegenteil, die Standpunkte über die zwingende Notwendigkeit dieses Gesetzes sind akzentuiert, und die Positionen sind bezogen.
Gegenüber der Minderheit vom November hat sich die Minderheit anlässlich der Beratung des Geschäftes am 17. April neu formiert. Geblieben ist die weiter gewachsene Überzeugung, dass dieses Gesetz nicht nötig ist und deshalb darauf gar nicht erst eingetreten werden sollte. Prävention, daran hat sich ebenfalls nichts geändert, ist im Grundsatz sinnvoll und kann eine vorbeugende Wirkung haben - ich betone "kann". Sie ist also primär im Interesse eines jeden Einzelnen und sollte im Rahmen der Wahrnehmung der Eigenverantwortung für sich selbst und gegenüber den anderen praktiziert werden. Staatlich verordnete Massnahmen und Aktionen mit landesweiter Ausstrahlung, ausgeheckt in den Amtsstuben von Bern oder den Büros der Präventionsindustrie, sind vielfach sehr abstrakt, nehmen lehrerhaft Einfluss auf [PAGE 372] die erwartete Lebensweise der Menschen, stehen sehr oft kurz vor der Schwelle des Verbotes und bedürfen nicht selten eines Masses an finanziellen Ressourcen, das in keinem Verhältnis zur erzielten und erhofften Wirkung steht; gerade Plakataktionen übersteigen nicht selten die Millionengrenze.
Die Vergangenheit zeigt deutlich auf, dass in Bezug auf die Prävention nicht nichts gemacht wurde. Die finanziellen Mittel haben sich 2006 bis 2011 von 1,14 Milliarden auf 1,478 Milliarden Franken bzw. um 29,5 Prozent erhöht. Im Jahr 2009 lag das Total der Ausgaben sogar bei 1,536 Milliarden Franken. Betrachtet man den Bund für sich, so sind die Ausgaben in der gleichen Zeitperiode von 53,6 Millionen auf 192,6 Millionen Franken gestiegen, was eine Steigerung von 262 Prozent bedeutet. Die Kantone hingegen haben ihre Ausgaben für Präventionsmassnahmen von rund 251 auf 296 Millionen Franken erhöht, was lediglich rund 18 Prozent ausmacht.
In all diesen Zahlen sind die Ausgaben des Präventionsfonds sowie der Fonds der Verkehrssicherheit noch nicht enthalten. Sie belaufen sich nochmals je auf rund 18 bis 20 Millionen Franken. Ebenfalls noch nicht enthalten sind die Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Präventions- und Früherkennungsmassnahmen gemäss Artikel 26 KVG. Sie können davon ausgehen, dass die Zwei-Milliarden-Grenze schon sehr bald überschritten werden wird.
Wir als Vertreter der eidgenössischen Stände haben schlussendlich gerade in dieser Kammer auch ein besonderes Augenmerk auf Entwicklungen zu legen, die die Kantone in der Zukunft treffen könnten bzw. mit grösster Sicherheit treffen werden. Dabei sollten wir uns daran erinnern, dass viele Massnahmen vom Bund im Rahmen verschiedenster Bezeichnungen, Aktionen und Delegationen immer wieder auf die untere Staatsebene delegiert werden. Der Vollzug bleibt den Kantonen dann in normierter Form überlassen, und sie haben sich im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips selbstverständlich auch in angemessener finanzieller Form daran zu beteiligen.
Artikel 11 hält deshalb im Gesetz auch fest: "Die Kantone oder mehrere Kantone gemeinsam sorgen für die Durchführung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen." Die Kantone "fördern insbesondere Massnahmen, die auf die nationalen Ziele ausgerichtet sind", die Kantone "sorgen für die notwendige Koordination und Vernetzung". Dazu brauchte es eigentlich kein spezielles Gesetz. Die Kantone "sorgen dafür, dass die Bevölkerung Zugang zu zielgruppenspezifischen Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsangeboten hat. Namentlich ermöglichen sie" - immer noch die Kantone - "Schülerinnen und Schülern Zugang zu Schulgesundheitsdiensten und sorgen für eine Verbesserung von deren Gesundheitskompetenz." Die Kantone "fördern Bestrebungen, die der Aufklärung und Information der Bevölkerung über Gesundheitsrisiken sowie über Prävention, Gesundheitsförderung, Früherkennung und lebensrettende Massnahmen dienen."
Diese nun aufgezählten Aktionsradien sind neue Bundesvorschriften, die unsere zu vertretenden Kantone in direkter Weise treffen werden. Der Bund erhält somit Rechtsgrundlagen, die Kantone zur Durchführung und Umsetzung dieser Massnahmen zu verpflichten. Dieses Präventionsgesetz wird also direkten Einfluss auf unsere Kantone nehmen, ob wir das heute wahrhaben wollen oder nicht. Ich erinnere Sie daran: In den Kantonen sind die Sozialkosten in den vergangenen Jahren ebenfalls ganz massiv gestiegen. Es ist aus meiner Sicht deshalb eine logische Konsequenz, dass der Bund im Rahmen der Verteilung der Mittel für künftig geplante Massnahmen und Aktionen klare Vorgaben administrativer, formeller und finanzieller Natur machen wird. Das Gleiche macht er ja schon heute, und das Gleiche macht auch die Stiftung für Gesundheitsförderung.
Der Einsatz von Präventionsmitteln wird also an ganz bestimmte formale Kriterien geknüpft, und ein autonomer Einsatz wird so praktisch gänzlich verunmöglicht. Es liegt deshalb auf der Hand, dass Mittel nur in direkter Abhängigkeit von der Höhe der kantonalen finanziellen Mittel gesprochen werden. Die tatsächlich erzielte Wirkung steht dabei oft nicht primär im Vordergrund. Betrachtet man jedoch die verschiedenen Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung des Kantonsbudgets, muss man feststellen, dass viele Kantone entweder einfach weitere Schulden machen oder dann mit relativ harter Hand, oft auch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, ihre Haushalte mit spektakulären Sparmassnahmen in die Balance bringen müssen. Das ist insofern äusserst schwierig, als sie kraft übergeordneten Bundesrechts und mit gebundenen Ausgaben fast keine Möglichkeit dazu haben.
Es ist deshalb aus meiner Sicht im Sinne einer weitsichtigen Politik umso wichtiger, dass Sie bei der Einführung neuer bundesrechtlicher Vorschriften mit vorhersehbarer künftiger finanzieller Ausstrahlung auf die Kantone äusserst zurückhaltend sind. Gerade die zahlreichen ehemaligen Regierungsräte in dieser Kammer sollten sich dessen aus eigener Erfahrung bewusst sein.
Der erwähnte Artikel 11 wird dieses föderale System zur Wahrnehmung der notwendigen Staatsaufgaben massiv stören und zu uniformem Handeln zwingen. Er wird die Grundlage dafür sein, dass finanzielle Mittel aus den Präventionstöpfen nur bedingt fliessen werden. Der administrative Aufwand wird sich sicher erhöhen, und es werden dafür Mittel notwendig sein, die eigentlich direkt in die Prävention fliessen sollten. Bei grossen Kantonen mit grossen Sozial- und Gesundheitsämtern dürfte dies wahrscheinlich kaum zu Problemen führen. Bei kleineren Kantonen, die immer noch in der Mehrheit sind, wird der Aufwand administrativer und finanzieller Natur grosse Sorgen bereiten und sie zum Verzicht entsprechender Durchführungsmassnahmen verleiten oder gar zwingen, was ebenfalls nicht optimal wäre.
Die Minderheit ist deshalb der Ansicht und der Überzeugung, dass wir nicht zuletzt aus föderativen und staatspolitischen Gründen nicht auf dieses Gesetz eintreten sollten. Vieles, was in diesem Gesetz neu reguliert werden soll, ist unserer Ansicht nach nicht notwendig und schafft den Kantonen in Zukunft sehr viele Probleme. Die Kantone haben kraft eigener gesetzlicher Grundlagen im Rahmen ihrer eigenen Gesundheitspolitik schon bisher enorm auf die Prävention in den Schulen Einfluss genommen, sie haben verschiedene Beratungsstellen geschaffen und kantonale Programme unterstützt, dies mit den kantonal möglichen finanziellen Mitteln sowie mit Mitteln, die von der Gesundheitsförderung Schweiz zugesprochen wurden.
Die Minderheit lehnt es deshalb entschieden ab, neue Rechtsgrundlagen zu schaffen, die den Kantonen künftig uniforme Massnahmen auferlegen,ihren Spielraum massiv einengen und ihre Finanzen belasten. Es handelt sich um die Einführung eines Gesetzes der unnötigen Art, und es stimmt auch etwas bedenklich, wenn ein solches Gesetz als Basis für die Reduktion der Zahl der Suizide angepriesen wird. Wer derartige Aussagen macht, verkennt die Problematik und die Hintergründe solch schwerwiegender Akte. Wer zudem die Auffassung vertritt, mit diesem Gesetz Kosten im Gesundheitswesen sparen zu können, setzt auf das Prinzip Hoffnung und streut der Bevölkerung Sand in die Augen; das ähnelt dem Prozess der Einführung des KVG in den Jahren 1995 und 1996. Ich erinnere Sie einfach daran: 80 Prozent der Kosten im Gesundheitswesen fallen in den letzten zwei Lebensjahren eines Menschen an, und daran wird das Präventionsgesetz gar nichts ändern können.
Es gilt heute deshalb, den durch dieses Präventionsgesetz provozierten Auswirkungen von morgen in Bezug auf neue Kosten, neue belastende Aufgaben für die Kantone und neue, unser föderatives System einschränkende und einengende Massnahmen entgegenzutreten und auf die Vorlage deshalb nicht einzutreten.
Ich ersuche Sie also im Namen der sehr starken Minderheit, nicht darauf einzutreten. Ich bin der Überzeugung, dass eine wirkungsvolle Prävention basierend auf der primären Eigenverantwortung und der zusätzlich von den Kantonen kraft ihrer eigenen Mittel lancierten Förderungsmassnahmen [PAGE 373] möglich ist und dass dies umgekehrt nicht mit regulatorischem Übereifer erreicht werden kann.