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Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-01

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-01

Wortprotokoll

Ich habe aufgrund der Antwort des Bundesrates auch den Eindruck, dass der Bundesrat möglicherweise nicht alle Fragen so verstanden hat, wie ich sie gestellt habe.

Die Antwort des Bundesrates basiert auf Statistiken; Statistiken sind logischerweise vergangenheitsorientiert. Die Einschätzung der Zukunft dürfte aus meiner Sicht auch den Bundesrat zu anderen Schlussfolgerungen führen. Möglicherweise habe ich in der Interpellation zu wenig klar dargestellt, dass ich mich vor allem um das Überobligatorium in den Lohnbereichen zwischen 83 520 und 125 280 Franken Sorgen mache. Dort kommt die überobligatorische Vorsorge unter Druck; dies werden Sie einer zukünftigen Statistik auch entnehmen können. Davon gehe ich aus, das ist meine persönliche Prognose.

Der Bundesrat bezieht sich in seiner Antwort vor allem auf die überobligatorische Vorsorge von Kadermitarbeitern im oberen Gehaltsbereich - konkret: mit einem Gehalt von über 125 280 Franken. Das sind dann meistens Expats mit sehr hohen Einkommen, die aus steuerlichen Überlegungen den Beletage-Vorsorgewerken angeschlossen werden können. So können für Löhne über diesem Betrag gemäss Artikel 1 BVV 2 spezielle Anlagestrategien angeboten werden. Grössere Gesellschaften, aber auch ausländische Tochtergesellschaften haben wegen der International Financial Reporting Standards (IFRS) Zuflucht bei diesem Artikel gesucht und gefunden. Ich verweise beispielsweise auf Novartis.

Mit der Verlagerung des Anlagerisikos und der Rentenverpflichtungen auf den Versicherten müssen diese Vorsorgekapitalien nicht mehr nach den IFRS verbucht werden. Es bleibt lediglich der steuerlich attraktive Effekt. Das stellt auch der Bundesrat fest, wenn er sagt, dass damit die Übertragung eines Teils der Risiken vom Unternehmen auf die Versicherten erfolge.

Die Problematik besteht aber, wie ich gesagt habe, nicht bei diesen sehr hohen Einkommen, sondern bei Einkommen zwischen 83 520 und 125 280 Franken. Bei diesen Löhnen im mittleren Gehaltsbereich besteht das Risiko, dass auf das Überobligatorium verzichtet wird. Ich gehe davon aus, dass wir nächstens auch mit dieser Tendenz konfrontiert sein werden. Das würde ja - wenn ich die Antwort des Bundesrates richtig verstanden habe - auch der Bundesrat bedauern.

Wenn wir uns in die Lage eines Chief Financial Officer einer Gesellschaft versetzen: Der hat der natürlich ein Interesse, dass bei der Pensionskasse ein möglichst hoher Deckungsgrad zu verzeichnen ist. Er hat sogar ein Interesse, dass eine möglichst hohe Überdeckung besteht. Wenn wir das auf einen einfachen Nenner bringen, heisst das: weniger anwartschaftliche Verpflichtungen, mehr Beiträge beziehungsweise weniger Leistungen. Damit entsteht ein Druck auf die paritätische Verwaltung. Dieser Druck entsteht durch die Gesellschaft, obwohl gerade das schweizerische Pensionskassenkonzept von einer Trennung ausgeht. Man hat ja bewusst Stiftungen gegründet, die dann separat von der Gesellschaft diese Pensionskassenleistungen erbringen und abwickeln.

Der Bundesrat stellt aus meiner Sicht zu Recht fest, dass mit IFRS die Bewertung und Verbuchung nicht den realen Verpflichtungen des Unternehmens in der Schweiz entsprechen, dass mit der Korridormethode auch dies abgeschafft wurde und dass damit die Volatilität des Eigenkapitals erhöht wird. Der Bundesrat hält aber auch fest, dass die Finma die entsprechenden Börsenreglemente für IAS 19 genehmigt hat. Es ist mir klar, dass der Bundesrat internationale Standards nicht verbieten kann, ich habe das in der Interpellation aber auch nicht gefordert. Ich habe fast den Eindruck, dass der Bundesrat in seiner Antwort davon ausgeht, dass ich der Auffassung sei, er solle internationale Standards verbieten; das war nicht die Absicht. Ich verstehe aber nicht, weshalb die Finma in Kenntnis dieser für die Versicherten und die Unternehmen negativen Wirkungen nicht auf den Spezialfall der Pensionskassen hingewiesen und auch hingewirkt hat. Wenn wir schon wissen, dass Pensionskassen mit Swiss GAAP FER 26 besser fahren als mit IAS 19, ist nicht verständlich, weshalb die Finma das Börsenreglement mit IAS 19 unterstützt hat.

Der Bundesrat schreibt abschliessend, dass die betroffenen Instanzen an den Konsultationen teilnehmen sollten. Es würde mich interessieren, vom Bundesrat jetzt in Ergänzung zu dieser Interpellation zu erfahren, wen er mit "betroffenen Instanzen" anspricht. Ist da die Finma angesprochen, und weiss die Finma etwas von ihrem Glück? Oder sind neben den Berufsorganisationen wie der Treuhandkammer noch andere Instanzen des Bundes gemeint, beispielsweise jemand aus dem Departement? Das würde mich eigentlich konkret noch interessieren.

Es würde mich interessieren zu erfahren, wen der Bundesrat anspricht, wenn er selber die betroffenen Instanzen praktisch dazu auffordert, sich an den Konsultationen zu beteiligen. Aus meiner Sicht können wir nicht nur auf Glück hoffen, ab und zu muss man dem Glück auch ein bisschen nachhelfen. Auf alle Fälle ist es deutlich zu wenig, wenn der Bundesrat mit den Worten beruhigt, diese Entwicklung müsse aufmerksam verfolgt werden. Das scheint mir eine Floskel zu sein, die uns nicht weiterhilft. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates in dieser Frage nicht befriedigt. Dies auch deshalb, weil ich davon ausgehe, dass hier noch etwas auf uns zukommt, was man heute vielleicht noch nicht so konkret erahnt und was auch in den Statistiken, die wie gesagt vergangenheitsbezogen sind, nicht aufscheint.