Zbinden Hans · Nationalrat · 2001-06-14
Zbinden Hans · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-14
Wortprotokoll
Der Aussenpolitische Bericht 2000 ist eine Art Kompass für Bundesrat und Parlament bezüglich der aussenpolitischen Strategien und Aktivitäten der nächsten Jahre.
Es ist der zweite Aussenpolitische Bericht. Der erste wurde 1993 entwickelt. Er hatte zehn Jahre Gültigkeit. Jetzt will man mit diesem Bericht die Weichen für die erste Dekade im zweiten Jahrtausend stellen.
Zum Wesen dieses Berichtes: Der Bericht ist auf der einen Seite ein Führungsinstrument. Er ist auf der anderen Seite aber auch ein Kommunikationsinstrument, und gleichzeitig gibt er uns die Möglichkeit, die aussenpolitischen Tätigkeiten des Bundesrates ständig zu kontrollieren und zu überprüfen.
Es ist auch die Idee des Bundesrates, mit diesem Bericht eine Diskussion hier im Parlament, aber auch in der breiten Bevölkerung auszulösen, da in der Öffentlichkeit nach wie vor ein Manko an aussenpolitischem Bewusstsein vorhanden ist.
Dieser Bericht - ich finde es wichtig, das zu sagen - basiert zum ersten Mal auch auf einer wissenschaftlichen Basis: Das Nationale Forschungsprogramm 42 hat sich mit den Möglichkeiten und den Grenzen der schweizerischen Aussenpolitik befasst. Dabei wurden für 59 Projekte immerhin 16 Millionen Franken ausgegeben. Mit diesen wissenschaftlichen Ergebnissen konnte der Bundesrat einen Teil seiner Ausführungen fundieren.
Wie ist dieser Bericht konstruiert? Ich finde es am Platz, kurz die Konstruktionsprinzipien dieses Berichtes zu durchleuchten. Der Bericht hält sich an die neue Bundesverfassung, die dem Parlament im Bereich der Aussenpolitik mehr Mitsprachemöglichkeiten gibt. Er orientiert sich an den zentralen Zielen der Selbstständigkeit und der Wohlfahrt, die in die fünf unten genannten Hauptziele eingebettet sind. Dabei übernimmt der Bundesrat quasi die Verfassungsziele im aussenpolitischen Bereich und überträgt sie auf diesen Bericht:
1. das friedliche Zusammenleben der Völker;
2. den Kampf gegen die Armut und die Not in der Welt;
3. die Wahrung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit;
4. die Sorge für die Ressourcen und für die Natur im Sinne der Nachhaltigkeit;
5. die Wahrung der Interessen der schweizerischen Aussenwirtschaft.
Dieses letzte Ziel ist das einzige, das nicht mit den Zielen im Aussenpolitischen Bericht 1993 übereinstimmt. Das ist eine Nuance, über die wir später vielleicht auch noch diskutieren können: Im Aussenpolitischen Bericht 1993 war das fünfte Ziel die Wohlfahrt. Das jetzige fünfte Ziel ist die Wahrung der Interessen der schweizerischen Aussenwirtschaft.
Neben diesen Zielen hat der Bundesrat Schwerpunkte gesetzt. Diese will man mit institutionellen Mitteln und Aktivitäten zu erreichen suchen.
Ein weiteres Aspekt, mit dem ich mich hier auseinander setzen will: Welche Philosophie steckt hinter diesem Bericht? Welche aussenpolitisch leitende Sicht hat der Bundesrat in diesem Fragenkomplex? Dazu sind drei Punkte zu erwähnen:
1. Der Bundesrat geht davon aus, dass er seine Interessen am wirksamsten auf dem internationalen Parkett, in multilateralen Organisationen, wahrnehmen kann. Er geht davon aus, dass er seine Hauptziele nicht isoliert erreichen wird, sondern vor allem in der Zusammenarbeit mit der Völkergemeinschaft.
2. Bis etwa 1960 war der Bundesrat eigentlich nicht bereit, parallel zur Aussenwirtschaftspolitik auch eine politische, institutionelle Einbindung in die Völkergemeinschaft zu suchen. Da bestand über Jahrzehnte ein Ungleichgewicht, denn die Aussenpolitik war mit der Aussenwirtschaftspolitik praktisch identisch. In diesem Bericht kommt klar zum Ausdruck, dass der Bundesrat via die Uno, aber auch via die EU ein Gleichgewicht zwischen Aussenpolitik und Aussenwirtschaftspolitik anstreben will.
3. Der Bundesrat sagt ganz explizit, dass die heutige aussenpolitische Position der Schweiz eine verletzliche Position ist, dass er klar spürt, dass der bisherige Alleingang eine Krux war, dass er da vermehrt auf Risiken und Gefahren achten muss.
Ich komme zu den Schwerpunkten; ich möchte sie ganz kurz skizzieren:
1. Uno-Beitritt: Der Bundesrat peilt den Uno-Beitritt an, und zwar noch im Verlauf der laufenden Legislatur.
2. Die Frage des EU-Beitrittes wird noch zu diskutieren sein: Auch hier hat der Bundesrat ein klares zeitliches Fenster geöffnet. Hier hat der Bundesrat nämlich festgelegt, dass er zwischen 2003 und 2007 einen Entscheid über Beitrittsverhandlungen fällen wird.
3. Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe, aber auch der Unterstützung der ärmsten Länder: Nachdem der Bundesrat seit 1991 das Ziel festgelegt hat, das Finanzvolumen der Entwicklungszusammenarbeit auf eine Grösse von 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes auszudehnen, will er dieses Ziel zehn Jahre nach der Deklaration endlich erreichen. Ich erinnere Sie daran: Über ein Jahrzehnt lang lag das Volumen immer bei rund 0,35 Prozent. 0,4 Prozent sind das Ziel, das die OECD-Länder im Entwicklungsausschuss damals zusammen mit der Schweiz festgelegt haben. Aber gleichzeitig muss ich Ihnen sagen: Das Ziel wird erst auf das Jahr 2011 hin angepeilt.
4. Bilaterale Aussenpolitik: Hier möchte der Bundesrat einen Schwerpunkt im Bereich Südosteuropa im Rahmen des Stabilitätspaktes im Balkan setzen, den wir zur Unterstützung in verschiedenen Bereichen geschlossen haben - Demokratie, Menschenrechte, Unterstützung freier Medien usw. Den zweiten Schwerpunkt bildet der südliche Mittelmeerraum.
Ich komme zu den in der Kommission diskutierten Punkte: Die strittigste Frage war der Zeitplan des Beitrittes zur EU. Ich möchte Sie daran erinnern: Dieser Bericht wurde am 15. November 2000 offiziell veröffentlicht. In der Zwischenzeit änderte sich die Situation insofern, als wir am 4. März 2001 eine Volksabstimmung über die Volksinitiative "Ja zu Europa!" hatten. Diesbezüglich gab es in der Kommission eine Interpretationsdiskussion, und es wird wahrscheinlich auch hier im Rat eine geben. Was heisst dieser Volksentscheid für die Pläne des Bundesrates in diesem Bereich? [PAGE 728] Der Bundesrat hat die Absicht, an seinem Fahrplan festzuhalten. Es gibt Gruppierungen, die diese Ansicht nicht teilen.
Es gab aber - das möchte ich ebenfalls erwähnen - noch andere Punkte, die ich aus Zeitgründen nicht mehr erwähnen kann.
Gesamteinschätzung: Etliche Mitglieder der Kommission waren der Ansicht, dass dieser Bericht zu deskriptiv, zu beschreibend und zu zurückhaltend sei, dass der Bundesrat zu wenig Position ergriffen und nur Inventare aufgestellt habe. Diese Leute wollten klare Stellungnahmen. Einhellig waren alle der Meinung, dass es eine sehr präzise Arbeit, eine Fleissarbeit, war und dass hier viele Grundlagen und analytische Arbeiten ausgebreitet worden sind.
Der Effekt zeigte sich im Resultat der Kommissionsberatung. Es kommt selten vor, dass man bei einem Bericht alle drei Varianten für die Kenntnisnahme diskutiert. Mit zwölf Stimmen hat die Mehrheit für zustimmende Kenntnisnahme des Berichtes plädiert; drei Mitglieder haben für die mittlere Variante plädiert - einfach Kenntnisnahme des Berichtes -, und drei Mitglieder waren der Meinung, dass man diesen Bericht in ablehnendem Sinne zur Kenntnis nehmen soll.
Ich möchte Ihnen im Namen der Mehrheit ans Herz legen, diesen Bericht in zustimmendem Sinne zur Kenntnis zu nehmen.