Janiak Claude · Ständerat · 2012-06-12
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-12
Wortprotokoll
Sie erinnern sich daran: Vor drei Monaten haben Volk und Stände dem Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke zugestimmt. Diese Verfassungsbestimmung muss jetzt [PAGE 536] umgesetzt werden, und es ist eine Totalrevision der Gesetzgebung über Geldspiele im Gang.
Das Grundanliegen der Motion wird von der Kommission an sich befürwortet. In den Augen der Kommission ist es aber wichtig, dass solche Pokerturniere nicht privilegiert werden, weshalb festzuhalten ist, dass die Gesetzesgrundlage den für alle Spiele geltenden Grundsätzen Rechnung tragen soll.
Ich komme nun kurz auf die Änderungen zu sprechen, die die Kommission am Text vorgenommen hat.
Zunächst hat sie beschlossen einzufügen, dass solche Spielturniere nur in öffentlich zugänglichen Lokalen möglich sein sollen. Diese Erweiterung stellt sicher, dass die Pokerturniere mit kleinem Einsatz und Gewinn nur in Lokalen durchgeführt werden können, welche bekannt und für die Aufsichtsbehörden problemlos zugänglich sind. Ein Spielbetrieb in geschlossenen Gesellschaften, Clubs oder Ähnlichem erschwert die Gewährleistung eines transparenten, die Spielteilnehmer schützenden Spielbetriebs. In öffentlich zugänglichen Lokalen ist es insbesondere auch einfacher sicherzustellen, dass nicht neben oder anschliessend an die zugelassenen Turniere illegale Glücksspiele gespielt werden. Diese Erweiterung führt dann zur Streichung eines Teils des Textes des Nationalrates am Schluss.
Wir haben eine weitere Erweiterung aufgenommen: "die den für alle Glücksspiele geltenden Grundsätzen Rechnung trägt". Diese Erweiterung am Schluss des Motionstextes trägt der Tatsache Rechnung, dass Vertreter von Bund und Kantonen im Anschluss an die Annahme der neuen Geldspiel-Verfassungsbestimmung durch das Volk eine neue Geldspiel-Gesetzgebung ausarbeiten; ich habe das bereits erwähnt. Die vorliegende Motion ist einerseits eine Vorgabe für diese Arbeiten, andererseits gilt es klarzustellen, dass Pokerturniere mit kleinem Einsatz und Gewinn durchaus in den Rahmen dieser neuen Gesetzgebung passen und den entsprechenden Grundsätzen, z. B. in Bezug auf Transparenz oder Spielerschutz, Rechnung tragen sollen.
Wir haben eine weitere, eine letzte Erweiterung eingebaut: "die weder automatisiert noch über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie durchgeführt werden dürfen". Der eingereichte Motionstext erwähnt Pokerturniere mit kleinem Einsatz und Gewinn. Unklar bleibt, ob damit auch Pokerturniere gemeint sind, die mittels Internet und Mobiltelefonie durchgeführt werden. Über diese Kanäle durchgeführte Pokerturniere weisen ein hohes Spielsuchtpotenzial auf. Im Internet wären wohl fast immer entsprechende Turniere im Gang und viele Spieler gleichzeitig an mehreren Tischen beteiligt. Zudem wären auch Aufsicht und Kontrolle wesentlich schwieriger. Schliesslich ist zu beachten, dass internationale Pokerturniere im Internet einen grossen Teil des Spielangebots von Online-Casinos ausmachen. Der Bundesrat beabsichtigt, im Rahmen der neuen Geldspiel-Gesetzgebung auch Online-Casino-Konzessionen zu vergeben; das war jedenfalls zu lesen. Das Angebot von Pokerturnieren via Internet und Mobiltelefonie sollte den konzessionierten Spielbanken vorbehalten werden, welche für einen sicheren Spielbetrieb sorgen und einen erheblichen Teil ihrer Erträge zugunsten der AHV abgeben.
Ich bitte Sie, die Motion mit dem abgeänderten Text anzunehmen.