Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-12

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative hat Ihre Kommission für Rechtsfragen ein Anliegen aufgegriffen, das offenbar zahlreichen Kantonen unter den Nägeln brennt - ich wurde auch verschiedentlich darauf angesprochen -, nämlich dass Protokolle von Einvernahmen dann nicht mehr vorgelesen werden müssen, wenn die Einvernahme auf einem Tonträger aufgenommen worden ist. Diese Vorgehensweise entsprach der Praxis in mehreren Kantonen vor dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung Anfang 2011. Die Strafprozessordnung lässt dagegen keinen Verzicht auf das Vorlesen und Unterzeichnen von Einvernahmeprotokollen mehr zu, und zwar selbst dann, wenn die Einvernahme aufgezeichnet worden ist. Die heutige Regelung stellt zwar sicher, dass die Parteien und das Gericht für die Parteivorträge und die Urteilsberatung über Protokolle verfügen, die von der einvernommenen Person als richtig bestätigt worden sind. Auf der anderen Seite erweist sich das Verlesen und allenfalls dann auch Zurückübersetzen von Einvernahmen tatsächlich als zeitaufwendig.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat jetzt einen Weg gefunden, der diesen gegensätzlichen Interessen gerecht wird. Der Bundesrat begrüsst diesen Weg und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.