Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-13
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch hier bitten, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Frau Fetz hat darauf hingewiesen, dass Sie mit der Streichung dieses Artikels 124 Absätze 3 und 4 gemäss Entwurf des Bundesrates die wesentlichen Aufgaben des Vertreters zum Schutz der Anleger eliminieren. Wir haben den im Rahmen der Vernehmlassung geäusserten Bedenken Rechnung getragen, auch darauf wurde hingewiesen. Es wird nicht mehr verlangt, dass die Vertreter etwas sicherstellen, sondern sie sollen nur noch im Sinne einer Kontrolle prüfen, ob die ausländischen kollektiven Kapitalanlagen die Genehmigungsvoraussetzungen nach Artikel 120 erfüllen oder nicht. Dieser Vertreter soll dann festgestellte Abweichungen der Finma mitteilen und auch den Anlegern. Das ist eine Massnahme, die zum Schutze der Anleger notwendig ist.
Es ist auch wichtig, dass sichergestellt wird, dass die Finma und die Anleger bei der Gefährdung der Anlegerinteressen informiert werden. Schauen Sie, diese Bestimmung ist eine Folge der Erfahrungen der letzten Jahre. Ich denke, damals hat man Fehler gemacht. Es ist ja nicht so, dass man gezwungenermassen die gleichen Fehler zweimal machen muss, sondern es ist wichtig, dass man etwas macht, damit solche Fehler nicht mehr geschehen können.
Ich möchte Sie darum bitten, hier bei der bundesrätlichen Fassung bzw. beim Antrag der Minderheit zu bleiben.