Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Hier haben wir jetzt die letzte Differenz. Artikel 124 regelt die Pflichten des Vertreters ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. Der Bundesrat hat diese zum Schutze der Anleger neu in den Absätzen 3 und 4 auf Gesetzesstufe konkretisiert. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse wurde aber anstelle der im Vorentwurf noch enthaltenen Sicherstellungspflicht des Vertreters nur noch eine Kontroll- und Informationspflicht vorgesehen. Die Mehrheit der Kommission entschied, diese beiden Absätze zu streichen, da diese Regelungen über die Vorgaben der AIFMD hinausgehen.
Die Vertreter der Minderheit - sie werden ihren Antrag noch begründen - und die Verwaltung legten dar, dass diese Vertretungspflichten nicht zuletzt auch die Wiederholung der Ereignisse um Lehman und Madoff verhindern sollen. Die Minderheit der Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates.