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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-13

Wortprotokoll

Es ist so, wie Herr Ständerat Schmid sagt: Das Aktienkapital beträgt mindestens 100 000 Franken. Wenn Komplementäre aber in mehr als einer KGK tätig sein können, besteht tatsächlich die Gefahr, dass im Insolvenzfall das ganze Haftungssubstrat für eine KGK verwendet wird und für den Rest nichts mehr übrig bleibt. Das ist wohl unbestritten. Gerade darum haben wir heute im Gesetz ja eine klare Regelung, die den Anlegerschutz nicht beeinträchtigen sollte. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, gehen Sie hinter den heutigen Anlegerschutz in diesem Bereich zurück.

Sie sagen, Herr Ständerat Schmid, die Fassung der Mehrheit stärke die kollektiven Kapitalanlagen. Ich war immer der Meinung, das Gesetz solle ausgeglichen sein, es solle ein austariertes Gleichgewicht zwischen der Stärkung des Wirtschaftsstandorts mit Kapitalanlagemöglichkeiten und dem Anlegerschutz haben. Was Sie geändert haben, hat die Waage jedoch ganz klar auf die eine Seite verschoben. Das kann man wollen oder nicht. Ich meine aber, es würde sich lohnen, auch wieder etwas in Richtung Anlegerschutz zu gehen, denn hier bewirken Sie tatsächlich eine massive Schwächung.