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Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

Sowohl nach bestehendem Recht wie auch nach bundesrätlichem Entwurf können die Schätzungsexperten für die Bewertung von Immobilienobjekten sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Sie müssen indes voneinander unabhängig sein; das scheint mir klar zu sein. Bis heute hat die Finma aber offensichtlich juristische Personen als Schätzungsexperten abgelehnt.

Ihre Kommission war der Ansicht, entscheidend sei vielmehr, dass zwischen den Schätzern und den Personen im Zusammenhang mit den bewerteten Immobilienobjekten Unabhängigkeit bestehe. Zudem müsse man bei grossen Immobilienbewertungen zumeist ein als juristische Person organisiertes spezialisiertes Unternehmen beiziehen, weil Einzelpersonen gar nicht in der Lage seien, solche Bewertungen durchzuführen. In diesen Fällen sei der Beizug eines solchen Unternehmens ausreichend. Deshalb sprach sich die Kommission dafür aus, wie bisher nur den Beizug von einer juristischen oder von zwei natürlichen Personen als Schätzungsexperten zu fordern.

Die Kommission sprach sich sodann einstimmig dafür aus, für die Genehmigung der Schätzungsexperten durch die Finma nebst dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung als Alternative auch den Nachweis finanzieller Garantien zuzulassen.

Vielleicht noch eine Bemerkung - das haben wir in der Kommission zwar nicht besprochen, aber es ist dann vielleicht für die Redaktionskommission wichtig -: In Absatz 4 müsste der Begriff "Anerkennung" durch den Begriff "Genehmigung" ersetzt werden, weil in diesem Artikel grundsätzlich immer von Genehmigung gesprochen wird.

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