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Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-13

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

In Artikel 63 werden die Immobilienfonds, besondere Pflichten der Fondsleitung und der Sicav festgelegt, wobei es insbesondere darum geht, Interessenkonflikte bei der Fondsleitung, der Depotbank und bei den Unternehmensaktionären der Sicav zu vermeiden. Der bundesrätliche Entwurf sieht vor, das strikte Verbot von Übernahme- und Abtretungstransaktionen zwischen nahestehenden Personen durch Ausnahmeregelungen für Abtretungen zu lockern. Der Kommission war es wichtig, dass nicht die Finma als Aufsichtsorgan, sondern der Bundesrat diese Ausnahmekriterien festlegt. Deshalb hat man dieser Änderung zugestimmt.