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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie auch hier, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen; das ist auch die Fassung des Bundesrates.

Wir haben heute in Artikel 29 der Kollektivanlagenverordnung (KKV) die Vorschrift, dass die Finma die Vorschriften des Bankengesetzes über Finanzgruppen und Finanzkonglomerate für sinngemäss anwendbar erklären kann. Die Übernahme der bankenspezifischen Regelung ins Recht der kollektiven Kapitalanlagen wurde in der Vernehmlassung [PAGE 559] bemängelt. Mit der Teilrevision soll diese Regelung im Gesetz verankert werden, und gleichzeitig soll die konsolidierte Aufsicht bei Vermögensverwaltern kollektiver Kapitalanlagen nach eigenständigen Regeln des Kollektivanlagengesetzes erfolgen.

Die Finma muss unabhängig vom Vorliegen ausländischer Vorschriften entscheiden können, ob sie eine konsolidierte Prüfung durchführen muss, ob es notwendig ist. Darum ist es, denke ich, richtig, dem Antrag der Kommissionsminderheit und damit der Fassung gemäss bundesrätlichem Entwurf zuzustimmen.

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