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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Herr Zanetti hat ihn an sich begründet. Mit der Zulassung der Zweigniederlassung kommt der Bundesrat einem von etlichen Vernehmlassungsteilnehmern geltend gemachten Anliegen entgegen. Damit allerdings missbräuchlichen Strukturen entgegengetreten werden kann, sind die Anforderungen hoch zu halten. In der EU sind Zweigniederlassungen von Vermögensverwaltern aus Drittstaaten nicht zugelassen.

Die von der Kommissionsmehrheit nun beantragte Erleichterung kann viele Schweizer Vermögensverwalter dazu bewegen - das hat Herr Ständerat Zanetti gesagt -, ihren Hauptsitz, einschliesslich eines Teils der Arbeitsplätze, in einen EU-Mitgliedstaat zu verlegen und in der Schweiz dann nur noch eine Zweigniederlassung zu führen. Das ist nicht das, was wir möchten. Der Antrag der Kommissionsmehrheit dürfte wohl weniger zur gewollten Erleichterung für ausländische Vermögensverwalter führen als vielmehr zu einer Verlagerung der Hauptsitze von Vermögensverwaltern - mit der Verlagerung der entsprechenden Arbeitsplätze - ins Ausland.

Es gibt hier noch einen unbestimmten Rechtsbegriff, der mir auch etwas Bauchweh macht: Man spricht von einer "angemessenen Aufsicht". Das kann zu einer grossen Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Grad der einzuhaltenden Anforderungen führen.

Schliesslich noch zur Gleichwertigkeit: Eine Gleichwertigkeit kann nur dann vorliegen, wenn nicht nur die Zweigniederlassung, sondern auch der ausländische Vermögensverwalter Bewilligungsvoraussetzungen genügen muss, die denjenigen von Artikel 14 des Kollektivanlagengesetzes gleichwertig sind. Das Erfordernis einer "nur" angemessenen Aufsicht genügt diesen Anforderungen nicht.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit bzw. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.