Schmid Martin · Ständerat · 2012-06-13
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Diese Teilrevision ist unbestritten und notwendig - da haben Sie, nachdem Sie jetzt auch das Votum von Kollege Föhn gehört haben, sicher keinen Zweifel -, damit die Schweiz den Marktzutritt in die EU nicht verliert. Diese Teilrevision ist insbesondere die Antwort auf die EU-Richtlinie für die Verwalter alternativer Investmentfonds, die sogenannte AIFM-Richtlinie (AIFMD). Aus Sicht der Kommission war der Entwurf des Bundesrates jedoch in gewissen Punkten korrekturbedürftig, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, dem Anlegerschutz und dem Marktzugang zu erreichen.
Mit Besorgnis wurde in der WAK-SR wahrgenommen, dass die internationale Finanzpresse quasi jubelnd berichtete, der Fondsstandort Schweiz würde massiv geschädigt und viele Marktteilnehmer würden den Rückzug aus der Schweiz planen, wenn diese Revision so, wie sie vom Bundesrat dem Parlament unterbreitet worden sei, umgesetzt würde. Ich verweise zum Beispiel auf die "Financial Times" oder das deutsche "Handelsblatt" vom 11. April 2012. Das war der Kommission ein Warnsignal, das sie ernst nehmen wollte. Die Standortattraktivität ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Kriterium.
Zu reden gab auch die Praxis der Finma in der Vergangenheit im Bereich der Fondsgesetzgebung bzw. im Bereich der Vollzugsbestimmungen. Die Finma hätte schon in der Vergangenheit Möglichkeiten gehabt, den schweizerischen Fondsstandort zu stärken. Das hat sie, vielleicht auch aus plausiblen Gründen, nicht gemacht, indem sie zum Beispiel gewisse Immobilienfonds nicht mehr bewilligte, obwohl sie dazu die gesetzliche Kompetenz gehabt hätte. Ich möchte dieses Beispiel nur nennen, um darzulegen, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, der Finma klare Vorgaben zu geben. Das war ein Element für die Kommissionsmehrheit. Die Finma soll vom Gesetzgeber klare Handlungsanweisungen erhalten, weil sie ja quasi als Finanzpolizistin dafür sorgen muss, dass diese Regeln auch umgesetzt werden.
Ein Hinweis erscheint mir für die Bedeutung dieses Geschäfts auch wichtig: Wir haben in der Schweiz je nach Schätzungen über 5000 Milliarden Franken verwaltete Vermögen, und davon werden allein 1400 Milliarden Franken im Assetmanagement verwaltet. Zudem bringt das Fondsgeschäft Arbeit für 20 000 Mitarbeitende. Dazu kommen noch [PAGE 544] qualifizierte Arbeiten im Bereich der Revision, der Rechts- und Steuerberatung. All diese Zahlen zeigen die Wichtigkeit dieses Bereichs für die Schweiz auf.
Ich bin auch persönlich der Auffassung, dass eine Stärkung dieses Geschäfts für die Schweiz und für die Zukunft sehr wichtig ist. Wir haben das Investmentbanking in der Schweiz quasi ganz verloren, wir wissen, dass das klassische Vermögensverwaltungsgeschäft mit dem Private Banking in der Schweiz auch auf unsicheren Füssen steht. Wenn wir eben entsprechend diesen dritten Pfeiler stärken wollen, dann haben wir heute die Gelegenheit. Es geht auch darum, Arbeitsplätze, die wir eben in den anderen Bereichen verlieren werden, mindestens im Bereich des Fondsgeschäfts zu sichern bzw. dort noch zuzulegen.
Ich meine auch, dass man genau hinschauen und differenzieren muss, denn bei dieser Vorlage handelt es sich nicht um eine Bankenvorlage im klassischen Sinn. Vielfach werden alle Finanzvorlagen in den gleichen Topf geworfen und undifferenziert behandelt. Wir müssen darauf hinweisen, dass bei den Banken Systemrisiken bestehen, dass dort Kredite gehebelt - auf Englisch: "leveraged" - werden, dass im Bankbereich eher das kurz- und mittelfristige Geschäft im Vordergrund steht. Bei den kollektiven Anlagen steht die Investmentaktivität, das mittel- bis langfristige Investieren, im Vordergrund, und die Risiken sind deutlich geringer; es bestehen überhaupt keine den Steuerzahler belastenden Systemrisiken. Das Kollektivanlagengesetz verdient deshalb eine differenzierte Behandlung.
Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat aus diesen Gründen Korrekturen an der Vorlage vorgenommen. Wo es darum ging, den Anleger zu schützen, hat sie, da ein Schutzbedürfnis besteht, der bundesrätlichen Vorlage zugestimmt; bei anderen Punkten hat sie der Standortattraktivität den Vorrang gegeben, und sie beantragt Ihnen entsprechende Korrekturen. Die Mehrheit der Kommission will nicht den gleichen Fehler machen, wie ihn die Schweiz 1995 mit der Revision des Anlagefondsgesetzes gemacht hat. Die Anzahl der in der Schweiz produzierten Fonds nahm damals nämlich nur wenig zu. Auch die Revision von 2007 brachte keine wesentlichen Verbesserungen. Leider wurde mit diesen Revisionen der Standort Schweiz nicht gestärkt, insbesondere nicht gegenüber Luxemburg. Die Anzahl derartiger Fonds nahm teilweise sogar noch ab.
Auch ist für uns als Gesetzgeber ein selbstkritischer Blick auf das Kollektivanlagengesetz notwendig. Seit der Einführung des Kollektivanlagengesetzes und der Möglichkeit, körperschaftliche Anlagen zu tätigen, sind bloss 19 Sicav und 14 Kommanditgesellschaften für Kapitalanlagen registriert worden. Sie können selbst eine Erfolgskontrolle vornehmen und beurteilen, ob diese Gesetzgebung die in sie gestellten Erwartungen erfüllt hat, wenn wir jetzt gerade einmal 33 solche Vehikel in der Schweiz haben. Ich meine eben, das Ergebnis dieser Erfolgskontrolle kann keineswegs als positiv betrachtet werden.
Korrekturen sind deshalb notwendig, um einen weiteren Arbeitsplatzabbau im Finanzbereich zu verhindern und letztlich unsere Volkswirtschaft zu stärken. Wir sind auch der Meinung, dass damit der Zugang zum europäischen Markt, der unbestrittenermassen sehr wichtig ist, sichergestellt werden kann, ohne dass beim grenzüberschreitenden institutionellen Vertrieb Einschränkungen erlitten werden müssen. Zugleich können auch noch einige wenige Verbesserungen in Bezug auf die Schweiz als Produktionsstandort für Fonds vorgenommen werden.
Ich bin überzeugt, dass diese Revision notwendig ist und dass wir sie verabschieden sollten. Ich gebe aber Kollege Föhn Recht: Es wird nicht die letzte Revision in diesem Bereich sein, denn die europäische Gesetzgebung gibt hier den Takt vor, dem wir uns letztlich zu fügen haben.