Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Artikel 10 Absatz 3 führt die Kategorie der qualifizierten Anlegerinnen und Anleger auf, welche einen geringeren Schutz geniessen. Gemäss bundesrätlichem Vorschlag sollen nur noch institutionelle Anleger automatisch als qualifiziert gelten. Für vermögende Privatpersonen soll eine Opting-in-Klausel eingeführt werden. Die Kommission sprach sich dafür aus, dass Vermögensverwaltungskunden mit Vermögensverwaltungsvertrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben b und c wie bisher automatisch als qualifizierte Anleger gelten sollen. Ihnen steht indes das Opting-out offen. Nach erfolgter Diskussion hat sich der Bundesrat diesem Antrag der Kommission angeschlossen. [PAGE 555]
Der Einzelantrag Fetz konnte in der Kommission logischerweise nicht diskutiert werden.