Fetz Anita · Ständerat · 2012-06-13
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Angesichts des Antragsvolumens in der Kommission muss ich Ihnen offen sagen, dass es für uns nicht immer möglich war, in jeder Minute jede Verwässerung zu überblicken. Deshalb erlaube ich mir, nachdem ich mir das Ganze nochmals genau angeschaut habe, diesen Streichungsantrag zu stellen, denn Absatz 3ter ist ein fundamentaler Eingriff, der gegen den Anlegerschutz gerichtet ist.
Worum geht es? Stellen Sie sich vor, Ihre Mutter oder Ihre Tante hat ein Vermögen von 300 000 Franken. Weil sie wenig von Finanzprodukten versteht, hat sie natürlich einen Vertrag mit einem Vermögensverwalter abgeschlossen, so, wie das die meisten machen, die über solche mittelgrossen Vermögen verfügen. Ist sie deshalb eine qualifizierte, sprich professionelle Anlegerin? Der gesunde Menschenverstand sagt Nein. Die Mehrheit der WAK sagt Ja. Das ist absurd. Genau das hat in der Finanzkrise zu den grossen Vermögensverlusten bei Kleinanlegern geführt.
Vergessen Sie nicht: 17 Prozent unserer Bevölkerung haben ihr Vermögen in Fondsanteilen angelegt. Der Unterschied, den der Gesetzgeber zwischen qualifizierten und nichtqualifizierten Anlegern macht, ist gravierend. Den qualifizierten Anlegern können Banken und Vermögensverwalter unregulierte, nichtbewilligte Produkte anbieten - nicht nur Lehman, sondern ganz aktuell lässt auch die ASE Investment AG grüssen; und da haben sich sogar Kantonalbanken über den Tisch ziehen lassen, die ja wahrlich über Fachwissen verfügen. An solchen Vehikeln verdienen die Vermittler sehr gut. Publikumsanleger hingegen dürfen nur von der Finma zugelassene kontrollierte Finanzprodukte anbieten. Das kann ein normaler Anleger gar nicht überblicken, sondern er muss blind seinem Vermögensverwalter vertrauen, welcher notabene daran verdient, wenn er entsprechende unkontrollierte Produkte vermittelt. Zwar kann gemäss Antrag der Mehrheit der WAK ein Privatanleger schriftlich erklären, dass er trotz Vermögensverwaltung nicht qualifiziert ist, aber das ist jetzt wirklich ein Papiertiger und eine Schlaumeierei.
Die allerwenigsten Privatanleger werden je davon erfahren, dass sie schriftlich bei ihrem Vermögensverwalter erklären müssen, dass sie nicht qualifiziert sind, damit er ihnen nur kontrollierte, anerkannte Finanzprodukte vermittelt. Dazu kommt: Im Moment wird weltweit der Schutz von Privatanlegern verstärkt. Das ist ja gut, und da sollten wir jetzt nicht genau das Gegenteil machen.
Zusammengefasst: Wenn Sie diesen Absatz nicht streichen, dann riskieren Sie, dass Ihre Mutter oder Tante ihre 300 000 Franken nicht mehr sieht, weil sie in irgendeinem exotischen Finanzprodukt angelegt worden sind - weil das legal ist und weil sie nie davon erfahren hat, dass sie schriftlich dagegen hätte vorgehen sollen. Wenn man dann noch dazunimmt, dass Sie später die Haftung der Depotbank reduzieren wollen, dann, das muss ich Ihnen ehrlich sagen, ist das den privaten Anlegern gegenüber einfach nicht in Ordnung.
Deshalb bitte ich Sie, Absatz 3ter zu streichen.