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Abate Fabio · Ständerat · 2012-06-13

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Die Ausgaben der Rechnung 2011 betragen 20,4 Milliarden Franken; dieser Betrag liegt um 348 Millionen Franken unter dem Voranschlag. Dieser Trend konnte für jedes Bundesamt festgestellt werden, deshalb war die Prüfung relativ unproblematisch. Trotzdem möchte ich einen Bereich speziell erwähnen. Im IT-Bereich ist das EDI ständig unter Druck. Beispielsweise spielen die Applikationen beim Bundesamt für Sozialversicherungen eine zentrale Rolle. In diesem Sektor sind in der Zukunft zunehmend Investitionen und entsprechende Betriebskosten zu erwarten. Das Problem der Informatik und der entsprechenden Kostenplanung ist in jedem Bundesamt ein Dauerbrenner.

Zum Bundesamt für Kultur: Im Jahr 2011 wurde die Durchführung der Sparmassnahmen betreffend den Personalbereich zu Ende geführt. Das bedeutet aber in keiner Weise, dass es heute einen Spielraum für eine allfällige Aufstockung gibt.

Zu Heimatschutz und Denkmalpflege: Es ist bekannt, dass es Probleme mit den Kantonen gab, diese sind aber gelöst worden. Man hat 22 Abkommen unterzeichnet. Es geht um eine Vereinbarung für die Jahre 2012 bis 2015, wonach 70 Prozent der Bundesbeiträge den Kantonen pauschal verteilt werden. Die Kantone werden jährlich über die Planung und die Ausführung der Arbeiten berichten. Die übrigen 30 Prozent bleiben beim Bund. Die Zuweisung erfolgt an Projekte, die für die kantonalen Ressourcen besonders wichtig sind.

Zum Staatssekretariat für Bildung und Forschung: Die effektiven Ausgaben im Jahr 2011 blieben nur um rund 0,2 Prozent unter dem bewilligten Gesamtkredit von 2,4 Milliarden Franken. Die Internationalisierung der schweizerischen Forschung ist ein zentrales Beurteilungselement. Ich möchte daran erinnern, dass wir als Massnahme gegen die Frankenstärke Mittel in der Höhe von 43 Millionen Franken beschlossen hatten. Empfänger war der Bereich der internationalen Forschungszusammenarbeit. Diese Mittel sind vollständig ausgeschöpft.

Zum Bundesamt für Gesundheit: Die Ausgaben im Jahr 2011 haben 2,4 Milliarden Franken betragen, davon sind rund 2,3 Milliarden Franken gebunden und von externen Faktoren abhängig. Der grösste Teil wird zur Finanzierung der Prämienverbilligung verwendet. Bei der Prämienverbilligung hat man sich das Ziel gesetzt, die Haushaltseinkommen nur bis 8 Prozent mit Krankenkassenbeiträgen zu belasten. Dieses Ziel wurde nicht erreicht, die Belastungen machen bis zu 13 Prozent aus. Der Hauptgrund liegt darin, dass die Prämien stärker steigen als die Einkommen der einzelnen Haushalte.

Ein Schwerpunkt beim Bundesamt für Gesundheit war die Öffentlichkeitsarbeit, für welche 6,7 Millionen Franken ausgegeben wurden. Uns wurde ein Evaluationsbericht in Aussicht gestellt; wir werden das mit grossem Interesse verfolgen.

Die Subkommission wollte auch wissen, wie die Mandate vergeben werden. Vom BAG wurde uns versichert, dass die Qualität der Arbeit von Profis als gut beurteilt worden sei.

Ein Unterschied zwischen Budget und Rechnung hat sich erneut im Bereich der Militärversicherung ergeben. Die Verantwortlichen des BAG wollen deshalb mit dem VBS Gespräche führen, um eine präzisere Budgetierung zu erreichen.

Zum Bundesamt für Sozialversicherungen: Der Aufwand im Jahr 2011 betrug 12,7 Milliarden Franken und ist damit der höchste aller Ämter des EDI. Es wurde ein Resultat erzielt, das rund 2 Prozent besser ist als das Budget. Im BSV beträgt der Zahlungstransfer 99,6 Prozent. Für die IV wurden rund 3 Prozent und für die AHV 0,3 Prozent weniger ausgegeben als budgetiert.

Hervorgehoben werden darf, dass sich der AHV-Fonds gut entwickelt hat. Berechnungen ergeben, dass bis im Jahr 2020 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erzielt werden könnte. Die durchschnittliche Dreijahresrendite des AHV-Fonds ist mit 5,6 Prozent höher als das vergleichbare Ergebnis der Pensionskassen, welche eine Dreijahresrendite von 4,9 Prozent aufweisen. 40 Prozent aller IV-Bezüger erhalten Ergänzungsleistungen. Bei der AHV sind es durchschnittlich 12 Prozent. Erstaunlich ist, dass diese Quote beim Beginn der AHV-Berechtigung lediglich 7 Prozent ausmacht. Das bedeutet, dass die Ergänzungsleistungen in einem grossen Ausmass dazu dienen, die Finanzierung der Heimkosten sicherzustellen.

Schliesslich sei noch angemerkt, dass das familienergänzende Kinderbetreuungsangebot rege genutzt wird. Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass der Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bis im Jahr 2015 vollkommen ausgeschöpft sein wird und dass mit 2000 bewilligten Gesuchen etwa 36 000 Plätze haben unterstützt werden können.

Beim EDI haben wir vier Nachtragskredite: einen beim Bundesamt für Kultur, es geht hier um 150 000 Franken als Unterstützung für das Sportmuseum in Basel; einen beim Bundesamt für Sozialversicherungen, es geht um die Finanzierung des Programms "Jugendschutzmassnahmen"; und zwei Kredite haben wir beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung. Hier geht es um zwei ähnliche Nachtragskredite: Es geht um einen Anstieg des obligatorischen Beitragssatzes der Schweiz an das Cern und an die Europäische Organisation für astronomische Forschung - da die Schweiz im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten die Finanzkrise besser gemeistert hat, ist ihr Beitragssatz [PAGE 572] nun höher. Die Plausibilität der Nachtragskredite ist problemlos festgestellt worden.

[VS]

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