Janiak Claude · Ständerat · 2012-06-14
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Ich möchte zunächst eine ehemalige Interessenbindung bekanntgeben: Ich war bis vor einem Jahr im Programmbeirat von Radio Basel. Das war ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das geschaut hat, dass die inhaltlichen Konzessionsvorgaben eingehalten werden, und auch Kritik an dem Programm geübt hat, wenn es nötig war; das ist aber Vergangenheit.
Bei der letzten Runde der Vergabe von Radiokonzessionen ist die Ringier AG leer ausgegangen. Heute verfügt sie laut der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation über zwei Konzessionen: Energy Zürich und Energy Bern. Im Fall der Konzession der Radio Basel AG, Programm Energy Basel, gehen Sie, Frau Bundesrätin, davon aus, dass kein wirtschaftlicher Übergang vorlag. Sie schreiben in Ihrer Antwort vom 25. April 2012, Sie hätten keinen Anlass anzunehmen, dass die Ringier AG im Sinne der RTVG-Bestimmungen Eigentümerin der Radio Basel AG sei. Ich hätte mir gewünscht, dass das Bundesamt für Kommunikation seine Aufsicht und die Kontrolle schon beim Übergang von Konzessionen etwas kritischer wahrnimmt. Inzwischen scheint es immerhin eine Kehrtwende zu geben. Einen Monat nach der bundesrätlichen Antwort, am 23. Mai 2012, hat das Bakom formell ein Aufsichtsverfahren gegen Energy Basel, Radio Basel AG, eröffnet. Gründe, dies zu tun, hätte es meines Erachtens schon seit längerer Zeit gegeben.
Ich erinnere zunächst daran, dass die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Rahmen der Anhörung zum wirtschaftlichen Übergang der Konzession der Radio Basel AG betont haben, dass sie davon ausgehen, dass die formellen Voraussetzungen für einen rechtmässigen Übergang der Konzession vom Bakom von Amtes wegen geprüft werden und dass Radio Basel die weiteren Konzessionsbedingungen erfüllen wird, insbesondere auch jene der Berichterstattung aus den beiden Kantonen. Das publizistische Angebot, namentlich im Bereich der regionalen Information, dürfe gegenüber den seinerzeitigen Angaben im Konzessionsgesuch von Radio Basel 1 - später hiess es dann Radio Basel One - nicht vermindert werden.
Der Übergang erfolgte per 1. November 2011. Schon in der ersten Woche erfolgten die ersten verbindlichen und schriftlichen Aufträge, inklusive der konkret vorgesehenen und namentlich benannten Entlassungen von Mitarbeitenden. Es war nicht irgendwer und insbesondere auch nicht Herr Kögel, vordergründig der Übernehmer der Radio Basel AG, der alle Weisungen, Aufträge zu Entlassungen und Programmvorgaben erliess. Es war und ist Herr Daniel Büchi, Verwaltungsratsmitglied und Geschäftsführer aller Schweizer Energy-Sendern und oberste Ansprechperson des Basler Ablegers. Gemäss Handelsregister ist er inzwischen Verwaltungsratsmitglied der Radio Basel AG. Ringier hält eine Mehrheit von über zwei Dritteln an Energy Schweiz. Erst am 9. Januar 2012 erfuhr die Redaktion von Radio Basel durch einen Artikel in "20 Minuten" von der bevorstehenden Übernahme. Am gleichen Abend wurde sie über eine "gestern erfolgte Einigung über eine Zusammenarbeit" informiert. [PAGE 589]
Es handelt sich in diesem Fall um eine bewusste Umgehung des RTVG. Sie ist schlecht kaschiert. Der CEO von Ringier liess sich im eben erst erschienenen Jahrbuch des Branchendienstes meedia.de wie folgt zum jüngst erworbenen Sender in Basel zitieren: "Wir haben zum Beispiel gerade einen Radiosender in Basel gekauft, der jetzt zu Radio Energy wird." Die anschliessende Berichtigung von Ringier, "gekauft" sei natürlich nicht zutreffend, überzeugt nicht wirklich. Der Unterhaltungskonzern gibt vollumfänglich den Ton an. Die Lohnzahlungen der Mitarbeitenden erfolgen durch die RNG-1-Energy Media AG, das ist die Verkaufsorganisation von Radio Energy in der Schweiz.
Es ist offensichtlich, dass die nach wie vor gültige Konzession von Basel One nicht erfüllt wird. Die Zahl der Mitarbeitenden wurde annährend halbiert. Vor dem Zivilgericht Basel-Stadt ist ein wüstes Schlichtungsverfahren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im Gang, welches kaum mit einer Schlichtung enden dürfte, sondern Prozesse nach sich ziehen wird. Die regionale Information ist - vorsichtig ausgedrückt - dünn. Sie orientiert sich an der Musterhörerin von Radio Energy. Sie heisst Andrea, ist 28-jährig, ledig und ungebunden. Diese Fokussierung widerspricht den Vorgaben der Konzession.
Ich kann nur meiner Erwartung Ausdruck geben, dass sich das Bakom im Rahmen des Aufsichtsverfahrens nicht an der Nase herumführen lässt. Es ist mir zu Ohren gekommen, dass die Energy-Verantwortlichen in diesen Tagen die Bedenken anlässlich eines Gesprächs ausräumen wollen. Ich hoffe, dass man sich nicht mit mündlichen Informationen und Zusicherungen zufriedengibt, sondern präzise und belegbare Informationen verlangt. Ansonsten bleibt der Vorwurf im Raum, dass Artikel 44 RTVG blosses Papier ist und der Titel der Interpellation, "Radiokonzessionen als Handelsware?", seine Berechtigung hat.