Altherr Hans · Ständerat · 2012-06-14
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich danke zunächst Herrn Ständerat Hess für seinen Bericht zum Bundesgericht und zu den erstinstanzlichen Gerichten. Insbesondere danke ich der Geschäftsprüfungskommission und deren Subkommission Gerichte für die wertvollen Oberaufsichtsgespräche, die wir sowohl in Lausanne als auch in Bern hatten. Wir schätzen den Austausch mit ihnen sehr.
Ich bin mit den Ausführungen Ihres Referenten, Herrn Ständerat Hess, in vielen Punkten einverstanden. Es trifft insbesondere zu, dass es den eidgenössischen Gerichten insgesamt gutgeht und sie ihre zum Teil nicht einfachen Aufgaben insgesamt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht gut wahrnehmen können. Wenn man näher hinschaut, dann sieht man: Es hat natürlich auch die Justiz, wie alle anderen Betriebe auch, Herausforderungen anzunehmen und Probleme zu bewältigen. Herr Ständerat Hess hat mit Recht ausgeführt, dass die Geschäftseingänge beim Bundesgericht zum dritten Mal leicht gestiegen sind. Man könnte sagen, die Geschäftslast sei auf hohem Niveau stabil geblieben. Er hat auch mit Recht gesagt, dass die Prozessdauer am Bundesgericht im Berichtsjahr im Durchschnitt 126 Tage, das heisst gut vier Monate, betrug. Das ist ein sehr guter Wert. Wir können nur hoffen, dass dies so bleibt.
Herr Ständerat Hess hat sich aber auch kritisch geäussert. Er versteht nicht, dass und weshalb sich das Bundesgericht dagegen wehrt, als zweite Instanz, zum Teil mit Sachverhaltskontrolle, eingesetzt zu werden. Diese kritischen Äusserungen geben mir Anlass zu Gedanken zur Rolle und zur Bedeutung des Bundesgerichtes. Die Schweiz hat mit dem Bundesgericht ein einziges höchstes Gericht für fast alle Rechtsbereiche. Für ein kleines Land ist das gut so. Die wichtigste Aufgabe des Bundesgerichtes ist es, als dritte und letzte Instanz für die Einheit des Rechts und für die Einheit der Rechtsprechung in der Schweiz besorgt zu sein.
Nach dem klugen Konzept der neuen Zivilprozessordnung und der neuen Strafprozessordnung, welche Sie vor Kurzem beschlossen haben, gibt es vor dem Bundesgericht grundsätzlich zwei Gerichtsinstanzen, die abschliessend den Sachverhalt klären. Das Bundesgericht hat als dritte Instanz nur noch Rechtskontrolle auszuüben und damit, wie ich gesagt habe, für die Einheit der Rechtsprechung in der Schweiz zu sorgen.
Diese Aufgabe kann das Gericht nur befriedigend erfüllen, wenn es nicht zu gross ist. Über die Jahrzehnte sind die Fälle aber immer zahlreicher und komplizierter geworden, und entsprechend stark ist das Bundesgericht über die Jahrzehnte gewachsen. Heute haben wir pro Jahr zwischen 7000 und 8000 Urteile zu fällen, und das Gericht weist 38 Richter auf. Das sind im Grunde für ein oberstes Gericht zu viele Fälle und auch zu viele Richter. Wir haben bereits heute Mühe, die Einheit des Rechts und die Einheit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Man will nun das Bundesgericht zunehmend auch als zweite Instanz einsetzen, zum Teil mit Sachverhaltskontrolle. Das macht uns - Herr Hess hat darauf hingewiesen - grosse Sorgen, weil wir dadurch ein weiteres Aufblähen des Bundesgerichtes befürchten. Sehen Sie, das Bundesverwaltungsgericht ist zweite Instanz mit Sachverhaltskontrolle. Es hatte im vergangenen Jahr etwas weniger Eingänge als das Bundesgericht, nämlich gut 7000 gegenüber gut 7400 beim Bundesgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber fast doppelt so viele Richter wie das Bundesgericht. Der Grund dafür liegt vorab darin, dass das Bundesverwaltungsgericht eben zweite Instanz mit Sachverhaltskontrolle ist und das Bundesgericht dritte Instanz nur mit Rechtskontrolle. Konkret ist vorgesehen, das Bundesgericht als zweite Instanz mit Sachverhaltskontrolle für Beschwerden gegen Entscheide des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona einzusetzen.
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Es ist ein grosser Unterschied - man unterschätzt ihn, wenn man nicht selber in der Justiz tätig ist -, ob wir einen Camion voller Akten prüfen und die Informationen zum richtigen Sachverhalt zusammensuchen müssen, oder ob wir die zehn oder fünfzehn Seiten zum Sachverhalt, wie ihn die Vorinstanz für uns festgestellt hat, studieren müssen. Wenn ein Richter die gesamten Akten, zum Teil sind es sehr umfangreiche Dossierberge, durcharbeiten muss, ist er rasch einmal mehrere Monate lang beschäftigt. Das ist in Bellinzona der Fall. Dabei muss heute jeder Richter am Bundesgericht pro Tag zwei bis drei Fälle verantworten. Wenn wir solche Sachverhaltsprüfungen im grossen Stil durchführen müssen, sind wir sehr rasch überfordert. Ähnlich wie in Bellinzona verhält es sich bei den Handelsgerichten - auch darauf haben Sie hingewiesen, Herr Ständerat -, beim vorgesehenen Wettbewerbsgericht, bei den Haftgerichten und bei andern Materien.
Sie haben ausgeführt, Herr Ständerat, es wäre zu teuer, eine Beschwerdeinstanz zwischen dem Bundesstrafgericht und dem Bundesgericht einzuschalten. Ich muss Ihnen in diesem Zusammenhang schon sagen: Die Eidgenossenschaft hat in der Zivil- und in der Strafprozessordnung zu Recht auch noch dem kleinsten Kanton, dem Kanton Obwalden, zugemutet, zwei voll ausgebaute Gerichtsinstanzen einzuführen - für die grosse Eidgenossenschaft ist das aber zu teuer. Ich muss Sie schon fragen, ob das korrekt ist.
Ich komme zum Schluss: Wir respektieren die Gesetzgebungshoheit des Parlamentes natürlich. Wenn Sie uns trotz unserer Bedenken mit dem Gesetz neue, nach unserer Auffassung sachfremde Aufgaben übertragen, werden wir uns natürlich daran halten. So ist die Rollenverteilung. Ich glaube aber, es ist richtig, dass wir es Ihnen mitteilen, wenn wir mit einzelnen gesetzlichen Bestimmungen Mühe haben.
Wir würden es an sich sehr begrüssen, wenn diese Problematik im Gesamtzusammenhang mit der von Ihnen in Auftrag gegebenen Evaluation des Bundesgerichtsgesetzes, welche in diesem oder im nächsten Jahr anfällt, besprochen würde und nicht bei der Behandlung einzelner parlamentarischer Vorstösse, quasi mit einem Einzelschuss.