Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-06-14
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-14
Wortprotokoll
Wenn ich den Verlagerungsbericht des Bundesrates lese, komme ich zu einem kritischen Befund. Es ist einiges erreicht worden, das ist nicht zu bestreiten. Trotzdem laufen die entscheidenden Feststellungen in diesem Bericht darauf hinaus, dass das Verlagerungsziel nicht erreicht werden könne und dass sich das Parlament gewissermassen damit abfinden müsse, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes sage. Mit der Motion ist immerhin im Ansatz etwas anderes gesagt.
Als ich das, was im Verlagerungsbericht steht, nochmals gelesen habe, fühlte ich mich teilweise an die Zeit der Diskussion über die Alpen-Initiative zurückerinnert. Ich habe mir dann die Mühe genommen und mir die Botschaft und die Abstimmungsunterlagen dazu noch einmal geben lassen. Es ist doch erstaunlich, was damals, vor der Abstimmung über die Alpen-Initiative, gesagt worden ist und heute ganz ähnlich wiederkommt. Es waren noch die Zeiten von Bundesrat Ogi. Das Bundesbüchlein sagt, dass die Initiative Unmögliches verlange, dass das den Verhältnissen nicht gerecht werde, vor allem in den Beziehungen zum Ausland. Wörtlich ist gesagt worden, dass die Annahme der Initiative schwerwiegende Gegenmassnahmen gegen die Schweiz provozieren würde; die gesamte Wirtschaft und das [PAGE 584] Transportgewerbe würden Schaden nehmen. Vor allem im Verhältnis zum Ausland sei es nicht realisierbar.
Stellen wir uns vor, die Stimmbürger hätten damals dem Bundesrat Glauben geschenkt! Heute steht fest, dass dann der entscheidende verkehrspolitische Durchbruch der Schweiz mit dem Schutz der Alpen, mit dem Schutz vor der Lastwagenlawine verpasst worden wäre, und wir hätten auch den entscheidenden Schritt in Richtung einer offensiven Verkehrsverlagerung der Güter auf die Schiene im alpenquerenden Verkehr verpasst.
Im Verlagerungsbericht wird uns nun wieder gesagt, das Verlagerungsziel sei nicht erreichbar, sei unrealistisch. Wenn es um Massnahmen geht, die etwas weiter gehen, wie sie jetzt auch mit der Motion der Kommission vorgeschlagen werden - beispielsweise mit dem Stichwort Alpentransitbörse -, sagt man, das sei vor dem Hintergrund des Landverkehrsabkommens unmöglich. In der Kommission ist sogar gesagt worden, man habe im Ausland nur ein müdes Lächeln übrig für solche Ideen. Es soll also, mit Blick auf Europa, wieder nicht gehen.
Herr Stadler hat schon darauf hingewiesen, der Verfassungstext ist klipp und klar: Wie zu lesen ist, hat der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene zu erfolgen. Das muss auch für unser politisches Handeln die Vorgabe sein. Diese verfassungsmässige Vorgabe kann doch nicht durch einen Bericht ausgehebelt werden. Es ist doch eigenartig, wenn gesagt wird, wenn dieser Bericht so zur Kenntnis genommen werde, sei damit gewissermassen auch akzeptiert, dass die Verfassung nicht gelte. Die Verfassung kann durch einen bundesrätlichen Bericht, meine ich doch, nicht ausgehebelt werden. Wenn wir hier bei der Lektüre des Berichtes feststellen, dass die Nichterreichung des Verlagerungsziels ein Sachzwang sei, dann muss man doch sagen: Das ist eben nicht nur verfassungswidrig, sondern auch politisch resignativ.
Wir sagen es noch einmal - es ist mehrfach gesagt worden, Herr Graber hat es auch gesagt -: Die Alpen-Initiative war nicht nur in der schweizerischen Verkehrspolitik, die sich nachher viel stärker in Richtung des öffentlichen Verkehrs orientiert hat, ein Wendepunkt, sondern sie war auch wegweisend in einem europäischen Zusammenhang. Sie hatte eine gesamteuropäische Ausstrahlung, und deshalb ist es schwer verständlich, wenn der Bundesrat nun ausgerechnet jene Ziffern der Kommissionsmotion bekämpft, welche auf eine offensive Erreichung des verfassungsmässigen Verlagerungsziels ausgerichtet sind.
Wenn wir diese Debatte jetzt noch in ihrer Bedeutung betrachten, dann sehen wir: Wir stehen vor einem entscheidenden Punkt, auch vor einer entscheidenden Chance, die womöglich so schnell nicht wiederkommt. Wir stehen einige Jahre vor der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels. Das ist das teuerste Bauwerk, dass die Schweiz in ihrer Geschichte je erstellt hat. Wir haben gleichzeitig das Problem, dass der Gotthard-Strassentunnel in einigen Jahren saniert werden muss. Wenn wir diese beiden Fakten intelligent verknüpfen, dann ergibt sich aus dem grossen Problem auch ein grosse Chance: Es besteht die grosse Chance, meine ich, das Verlagerungsziel in absehbarer Zeit doch zu erreichen, und das unter Einbezug der realen Sachzwänge - z. B. des Sachzwangs der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels -, die sowieso bestehen.
Der Bundesrat sagt, diese Geschäfte seien vollkommen unabhängig, und er werde gegebenenfalls vielleicht dann irgendwann einmal prüfen, ob nicht doch bei den flankierenden Massnahmen zur Sanierung des Tunnels ein Zusammenhang geschaffen werden könne. Aber ich meine, wir haben doch jetzt den Moment, im Zusammenhang mit dem Verlagerungsziel, wo wir diese beiden Dinge verknüpfen können. Wir haben einen naturgegebenen Sachzwang, den wir im Zusammenhang mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels intelligent einsetzen können. Wir gehen doch nicht hin und bauen den längsten Tunnel der Welt mit den grössten Kosten, um nachher den Gütertransit nicht auf die Schiene zu bekommen. Ich meine deshalb, dass es zwingend ist, dass wir zur Erreichung des Verfassungsziels, dieses Verlagerungsziels, nun der Kommissionsmotion insgesamt zustimmen.
Eine letzte Bemerkung, die sich aufdrängt, wenn man die Politikbereiche im Auge hat, die im Departement von Frau Bundesrätin Leuthard zu behandeln sind: Mir ist in den Sinn gekommen, als ich jetzt diesen Verlagerungsbericht noch einmal angeschaut habe, dass die Situation eigentlich der Situation in der Energiepolitik nicht ganz unähnlich ist. In der Energiepolitik ist immer gesagt worden, es sei unmöglich, einen Atomausstieg überhaupt nur anzustreben, das sei unrealistisch. Man staunt doch: Der Bundesrat - und die zuständige Bundesrätin hatte dabei eine nicht unmassgebliche Rolle - hat vor einem Jahr einen mutigen Entscheid in Richtung Ausstieg gefällt; im Wissen darum, dass es Klippen zu überwinden gibt und dass hier nachher politische Schritte einzuleiten sind, die vielleicht früher nicht auf der Hand gelegen haben. Jetzt konnten wir diese Woche sehen, die Bundesbetriebe sind auf diesen Atomausstieg verpflichtet worden; das ist alles positiv. Aber jetzt ist da die resignative Haltung im Verlagerungsbericht, der verlangt, dass wir die Nichterreichung dieses verfassungsmässigen Verlagerungsziels einfach akzeptieren. Beim Atomausstieg haben wir nicht einmal die Verfassung geändert. Da müssen wir doch sagen: Hier, wo wir ein verfassungsmässiges Verlagerungsziel haben, muss es doch Aufgabe der Politik sein, die Erreichung dieses verfassungsmässigen Verlagerungsziels anzupacken statt zu resignieren. Politik ist Gestaltung, heisst auch mutiges Anpacken der Herausforderungen, und nicht Sich-Abfinden mit den Problemen, die es zugegebenermassen gibt.
Ich bitte Sie deshalb, die Kommissionsmotion integral anzunehmen.