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Stadler Markus · Ständerat · 2012-06-14

Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-06-14

Wortprotokoll

Die bisherigen Massnahmen haben zwar gewisse Wirkungen erzielt, das ist der gute Teil des interessanten Berichtes, aber sie genügen bei Weitem nicht, um das gesetzliche Ziel zu erreichen. Das weiss man aber nicht erst seit heute. Das musste man schon wissen, als man die ungenügenden Massnahmen beschloss. Wo kein echter Wille ist, ist auch kein guter Weg. Wir leben dabei in einem verfassungswidrigen Zustand. Ich verweise auf Artikel 84 der Bundesverfassung samt Übergangsbestimmung.

Wenn wir bei anderen Gesetzesbestimmungen, beispielsweise bei der Schuldenbremse, gleich vorgehen würden wie beim Alpenschutz, dann hätten wir wesentlich andere Verhältnisse in der Schweiz, zum Beispiel wesentlich andere Zahlen in der Bundesbuchhaltung. Man bedenke: Beim Postulat Fetz 12.3136, "Schuldenbremse. Anpassungsvarianten für die Weiterentwicklung des Ausgleichskontos", hat sich vor einer Woche die Mehrheit des Rates nur schon dagegen gewehrt, über Alternativen einer Schuldenbremse nachzudenken - nur schon dagegen hat sie sich gewehrt. Beim Alpenschutz überschreiten wir nach Jahren das gesetzliche Ziel der alpenquerenden Fahrten um das Doppelte, nicht etwa nur um 10 Prozent, und die Reaktion des Bundesrates darauf ist eher mutlos.

Der allfällige Hinweis auf die politischen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem Ausland kann nicht eigentlich entlasten, denn das Landverkehrsabkommen hat der Bundesrat nach der Volksabstimmung über die Alpen-Initiative ausgehandelt, also in voller Kenntnis des Verlagerungsauftrags, den ihm das Volk 1994 mit der sogenannten Alpen-Initiative erteilt hat. Der Bundesrat hat 1999 in der Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG geschrieben: "Das Landverkehrsabkommen ermöglicht es der Schweiz, die angestrebte Verlagerung im Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu erreichen ... Auch im alpenquerenden Verkehr ist die vom Schweizervolk angestrebte Verlagerung mittelfristig erreichbar. Das Verlagerungsziel gemäss Alpenschutzartikel dürfte nach Inbetriebnahme der Neat ... erreichbar sein, was gegenüber heute beinahe einer Halbierung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs gleichkommt."

Damit stellt sich eine politische Vertrauensfrage. Sie stellt sich zum einen zum bisher Unternommenen und Erreichten, sie stellt sich zum andern auch insofern, als aus dieser Situation heraus unverständlich ist, dass der Bundesrat die Ziffern 6a bis 9 der Kommissionsmotion 12.3401 zur Ablehnung beantragt. Diese Ablehnung wäre nichts anderes als die Weiterführung des Beweises, wonach es nicht geht, wenn man nicht will.

Gerade die Einführung einer Alpentransitbörse oder eines ähnlichen Systems des Verkehrsmanagements ist eine der notwendigen Massnahmen für eine wirksame Güterverkehrsverlagerungspolitik. Anlässlich des Transitforums in Lyon vom 31. Mai dieses Jahres haben sich die direkt durch den Transitverkehr betroffenen Alpenregionen von der österreichischen Region Tirol bis zur französischen Region Rhône-Alpes auf ein gemeinsames Zielsystem für den Transitverkehr geeinigt und eine Alpentransitbörse gefordert.

Wir wissen, dass Wien nicht am Brenner liegt und Paris nicht am Mont Cenis und dass räumliche Distanz auch Distanz des Verstandes und des Herzens schaffen kann. Aber in der Schweiz sollte man aufgrund von Selbstverständnis, Staatsaufbau und Kleinheit doch annehmen dürfen, dass Bern den San Bernardino, den Gotthard und den Simplon im Alltag [PAGE 583] nicht einfach vergisst und sich nicht erst daran erinnert, wenn ein Stein auf der Strasse oder auf der Schiene liegt oder eine Sanierung eines Tunnels ansteht. Es geht hier nicht um ein Thema, bei dem uns Washington oder Brüssel drängen, etwas zu tun, sondern es geht um den Willen unseres Volkes und unserer Stände, den wir umzusetzen haben. Es sind nicht Worte gefordert - die konzeptionellen Notwendigkeiten sind doch bekannt -, sondern Taten, genügende Taten.

Deshalb unterstütze ich die ganze Kommissionsmotion und das Kommissionspostulat und bitte Sie, dasselbe zu tun.