Imoberdorf René · Ständerat · 2012-06-14
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-14
Wortprotokoll
Der Bundesrat legt mit dem Verlagerungsbericht 2011 eine klare, differenzierte und auch unbeschönigte Analyse der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene vor. Das Zwischenziel 2011 von 1 Million alpenquerenden Lastwagenfahrten wurde nicht erreicht. Auch das Verlagerungsziel 2018 von maximal 650 000 alpenquerenden Lastwagenfahrten wird mit den beschlossenen und umgesetzten Massnahmen nicht erreicht werden können. Darum aber von einer gescheiterten Verlagerungspolitik zu sprechen wäre falsch. Das haben auch schon meine Vorredner erwähnt.
Ich erinnere noch einmal daran, dass die Zahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten gegenüber dem Jahre 2000 um zirka 150 000 Fahrten zurückgegangen ist und dass der Anteil des Gütertransports auf der Schiene stärker gewachsen ist als der Anteil auf der Strasse. Ohne die bereits umgesetzten Verlagerungsinstrumente LSVA, Erhöhung der Kapazitäten - hier denke ich besonders an die Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels - und Bahnreform würden heute jährlich 600 000 zusätzliche Lastwagen die Alpen überqueren. Auch wenn das Verlagerungsziel mittelfristig nicht erreicht werden kann, schliesse ich mich auch hier der Meinung meiner Vorredner an, dass es im jetzigen Zeitpunkt falsch wäre, eine Zielkorrektur nach unten ins Auge zu fassen. Das gäbe ein falsches Signal gegenüber der EU und würde nicht dem Willen des Schweizervolkes entsprechen, das sich in mehreren Abstimmungen klar für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Strasse ausgesprochen hat. Zudem wäre das oft geforderte realistische Verlagerungsziel wohl nur sehr schwer zu quantifizieren.
Basierend auf den Vorschlägen des Bundesrates für neue Massnahmen zur Unterstützung des Verlagerungsprozesses, aber auch basierend auf den verschiedenen Anhörungen, legt Ihnen unsere Kommission eine Motion vor. Diese verlangt im Wesentlichen die Erhöhung der LSVA, soweit gemäss Landverkehrsabkommen möglich, die Verlängerung des Zahlungsrahmens zur Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs, die Finanzierung und den beschleunigten Bau eines 4-Meter-Korridors auf der Gotthardachse und eine Erhöhung der Terminalkapazitäten in Italien. Die infrastrukturellen Voraussetzungen sind für die Verkehrsverlagerung zunehmend entscheidend. Dazu gehört auch die Harmonisierung der Infrastruktur, wie Peter Bieri erwähnt hat. Das beinhaltet die Sicherstellung durchgehender Interoperabilität und einheitliche Standards beim Infrastrukturangebot. Damit können nicht nur die Kapazitäten gesteigert, sondern auch die Kosten reduziert werden. Anpassungen bei Zuglänge und Profilhöhe verbessern die Produktivität massiv.
Mit den Ziffern 7 bis 9 unserer Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Nachbarländer und die EU stärker in die Förderung der Verkehrsverlagerung einzubinden. Er soll dazu auch Verhandlungen über die Einführung einer Alpentransitbörse oder anderer marktwirtschaftlicher Instrumente führen. Auch wenn diese Verhandlungen aufgrund des Landverkehrsabkommens, der EU-Gesetzgebung und der Zurückhaltung der EU in diesem Dossier schwierig sind, bin ich der Meinung, dass man auch die Ziffern 7 bis 9 der Motion annehmen sollte.
Ich möchte Sie bitten, die Motion 12.3401 zu unterstützen und auch das Postulat 12.3402, "Gleichbehandlung aller Güterverkehrsarten bei Betriebsabgeltungen zur Güterverkehrsverlagerung", anzunehmen.