Imoberdorf René · Ständerat · 2012-06-14
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-14
Wortprotokoll
Bei der Aussprache mit der Vorsteherin des EJPD zur Geschäftsführung im Jahre 2011 hat sich die Kommission schwerpunktmässig mit den Themen Umsetzung des Integrationsplans, aktuelle Situation im Asylwesen und Schutz von Kindern und Jugendlichen befasst. Ich will auf den Integrationsplan und die aktuelle Situation im Asylwesen näher eingehen.
Ende März 2011 hat der Bundesrat den Integrationsplan lanciert. Der Integrationsplan besteht aus vier Elementen:
1. Integrationsrechtliche Neuerungen, was eine Revision des Ausländergesetzes nötig macht.
2. Verankerung der Integration in fünf Spezialgesetzen. Dabei sollen keine neuen Strukturen aufgebaut werden.
3. Verstärkung der Integrationsförderung in Bereichen, wo es heute noch Lücken gibt. Hier denkt der Bundesrat in erster Linie an Sprachförderung, Information, berufliche Integration und Diskriminierungsschutz.
4. Integrationsdialog: Mit diesem Dialog will der Bundesrat die Vernetzung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen und zwischen den Integrationsfachstellen und den Regelstrukturen fördern.
Bund und Kantone sehen die Integrationsförderung als eine Verbundaufgabe und haben darum auch gemeinsame Ziele festgelegt. Entsprechende Massnahmen sollen im Rahmen von Vereinbarungen in sogenannten kantonalen Integrationsprogrammen festgelegt werden.
Im Asylwesen stellen die schleppenden Verfahren und die Bereitstellung von Unterkünften für Asylsuchende nach wie vor die grössten Probleme dar. Die Asylgesuchszahlen sind weiterhin hoch. Auch für 2012 geht der Bundesrat von ungefähr 23 000 Asylgesuchen aus. Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eigentlich Sache der Kantone. Der Bund ist nur in der ersten Phase dafür zuständig. Es sind sich aber alle einig, dass es zielführender ist, die Gesuche derjenigen Asylbewerber, bei denen es ziemlich klar ist, dass sie keine asylrelevanten Gründe haben, möglichst abzuwickeln, solange die Asylbewerber noch in den Bundesunterkünften sind. Das betrifft die Dublin-Fälle, aber auch Gesuche aus Ländern, bei denen der Bundesrat davon ausgeht, dass es in den seltensten Fällen zu einem Flüchtlingsstatus kommt. Deshalb will der Bundesrat zusätzliche Unterkünfte für den Bund suchen. Das VBS unterstützt das EJPD bei der Unterkunftssuche, bzw. das VBS versucht mit seinen Kenntnissen als Liegenschaftsinhaberin, den Bedarf an Unterkünften zu decken.
Das VBS ist bei den Bewilligungsverfahren mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. Darum möchte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates im Rahmen der laufenden Asylgesetzrevision erreichen, dass man bei den Bewilligungsverfahren möglichst rasch eine Praxis findet, die es erlaubt, in Zukunft leichter kurzfristig, vorübergehend benötigte Unterkünfte zu finden. Man ist sich aber einig, dass für eine längerfristige Nutzung von militärischen oder zivilen Bauten vermutlich im Raumplanungsgesetz entsprechende Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Die Kommunikation mit den Kantonen scheint sich verbessert zu haben. Gemäss Aussage der Vorsteherin des EJPD findet ein echter Austausch statt und sehen die Kantone heute ein, dass es für das Asylverfahren insgesamt von Vorteil ist, wenn der Bund mehr Unterkünfte zur Verfügung hat. Die Situation ist aber für die Kantone nach wie vor angespannt. Sie müssen Unterkünfte finden, und solange der Bund nicht genügend Unterkunftsplätze zur Verfügung hat, um die aussichtslosen Asylgesuche schneller zu bearbeiten, werden die Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf die Kantone verteilt, was das gesamte Verfahren erschwert.
Und nun zur Bundeskanzlei: Bei der Aussprache mit der Bundeskanzlerin wurde über verschiedene Themen informiert und diskutiert. Ich will auch hier auf zwei Punkte näher eingehen:
Ein Wort zu den ausserparlamentarischen Kommissionen: Gemäss Artikel 57 des Regierungs- und [PAGE 627] Verwaltungsorganisationsgesetzes haben der Bundesrat und die Verwaltung die Möglichkeit, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben externe Beratung beizuziehen. Dies wird vor allem im Rahmen von ausserparlamentarischen Kommissionen gemacht. Alle vier Jahre haben Gesamterneuerungswahlen stattzufinden, 2011 war es wieder so weit. Die Bundeskanzlei ist für die Koordination dieser Wahlen verantwortlich. Wie schon 2007 musste die Bundeskanzlei auch 2011 gemäss einem Auftrag des Parlamentes unter anderem prüfen, ob sich Einsparungen erzielen lassen. Mit der Aufhebung von elf Kommissionen ergab sich diesmal eine Einsparung von 120 000 Franken.
Die Bundeskanzlei hat im Bereich der ausserparlamentarischen Kommissionen viel unternommen und dabei stets versucht, die Vorgaben des Parlamentes so gut als möglich zu erfüllen, allerdings ist die Zitrone im finanziellen Bereich nun wohl ausgepresst. Mittlerweile besteht das Risiko, dass für die Kommissionen nicht mehr genügend Leute gefunden werden können, weil die Taggelder nicht mehr einen genügend grossen Anreiz darstellen. Auf diese Problematik hat auch die GPK-NR 2008 und 2009 im Rahmen der Diskussionen zum neuen Entschädigungssystem mehrmals hingewiesen.
Zum Schluss noch zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes: Verschiedene Kantone, Parteien und Verbände äussern seit längerer Zeit immer wieder Kritik an der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes. Kritisiert werden vor allem die unklare Unterscheidung zwischen Anhörung und Vernehmlassung, die zu knappen Antwortfristen, fehlende Transparenz bei der Adressatenauswahl und die Verwertung der Stellungnahmen. Aufgrund dieser wiederholten Kritik der betroffenen Kreise beschlossen die GPK im Januar 2010, die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes zu beauftragen.
Die GPK-NR hat nun, gestützt auf die Ergebnisse des Evaluationsberichtes der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle vom 9. Juni 2011, einen entsprechenden Bericht mit ihren Schlussfolgerungen und Empfehlungen zuhanden des Bundesrates verabschiedet. In seiner Antwort an die GPK signalisierte der Bundesrat, dass er eine Teilrevision des Vernehmlassungsrechts in Angriff nehmen will. Daran arbeitet die Bundeskanzlei nun, und sie wird die entsprechenden Vorlagen noch in diesem Jahr vorlegen. Die Bundeskanzlerin hat versichert, dass die Unterscheidung zwischen Anhörung und Vernehmlassung besser geregelt wird und dass die Bundeskanzlei alles unternimmt, damit bei einer Vorlage die Fristen eingehalten werden. An den konferenziellen Vernehmlassungen oder Anhörungen wird man wahrscheinlich festhalten. Diese sind vor allem bei dringlichen Geschäften wichtig. Zudem legt die Bundeskanzlei grossen Wert auf Transparenz in der Berichterstattung über die Resultate der Vernehmlassungen, weil diese für alle Teilnehmenden zentral in diesem politischen Prozess ist.