Steiert Jean-François · Nationalrat · 2012-09-11
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-11
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion schätzt die Bedeutung der Berufsbildung in unserem Bildungssystem und auch für den Wohlstand der Schweiz besonders hoch ein, wie das auch mein Vorredner getan hat, und sie hat deshalb grundsätzlich Sympathien für das Anliegen des Minderheitsantrages.
Es geht darum, jungen Menschen, die heute zum Teil sehr hohe Ausgaben tätigen - das kann bis zu fünfstelligen Beträgen gehen -, bezüglich der höheren Berufsbildung zu entlasten. Dies gilt gegenüber Jugendlichen, die über den Fachhochschul- oder über den universitären Weg gehen und dort deutlich geringere Studiengebühren bezahlen müssen; dort ist die Idee einer Gleichstellung sicher willkommen. Der Antrag bringt aber verschiedene Probleme mit sich.
1. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen, das hat auch der zuständige Bundesrat hervorgehoben, haben zur Auswirkung, dass jeder zusätzliche Franken, der für die höhere Berufsbildung ausgegeben wird, vom Bund über eine Pauschale an die Kantone fliessen würde, ohne dass wir auch nur die geringste Möglichkeit hätten, die Kantone darauf zu verpflichten, dieses Geld dann auch für die höhere Berufsbildung auszugeben. Das ist ein grosser Topf, und in der Vernehmlassung haben die Kantone klar zu erkennen gegeben, dass sie nicht gewillt sind, sich zu verpflichten, diese Gelder über einen bestimmten Schlüssel auszugeben, solange es keine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt.
2. Gemäss Informationen des EVD haben bei diesen Aufgaben zu lange keine klaren gesetzlichen Grundlagen bestanden, wie das Geld ausgegeben werden soll; wir haben hier einen Mitnahmeeffekt von 80 bis 90 Prozent. Das heisst, dass für jede Million, die wir hier sprechen, 800 000 bis 900 000 Franken nicht in zusätzliche Leistungen fliessen, von denen die betroffenen Jugendlichen tatsächlich profitieren, sondern mitgenommen werden, ohne dass wir mit den zusätzlichen Ausgaben eine Wirkung erzielen. Und das ist nicht im Sinn der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in unserem Land. Es ist legitim, Lernende zu entlasten, es gibt aber eine geringere Priorität, mit Bildungs- und Forschungsgeldern öffentliche oder private Arbeitgeber finanziell zu unterstützen, auch wenn sich das sympathisch anhören mag. Wir haben des Weiteren im Moment keine fundierten Zahlen über die höhere Berufsbildung. Wir haben ausserordentlich grosse Unterschiede in den Kostenstrukturen der Ausbildungsmodule in der höheren Berufsbildung. Es gibt effiziente Module, aber es gibt auch deutlich weniger effiziente, zum Teil auch ausserordentlich kostspielige. Solange man hier nicht mehr Transparenz hat, ist es nicht sehr verantwortungsvoll, zusätzliches öffentliches Geld per Giesskannenprinzip zu verteilen. Wir hegen Sympathien für den gezielten Einsatz von Mitteln, aber dann muss man genau wissen, wo und mit welcher Wirkung dieser erfolgen soll.
3. Es stellt sich die Frage, woher die 400 Millionen Franken kommen. Der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes hat uns die Auskunft gegeben, dass diese 400 Millionen seiner Meinung nach zusätzlich zu den BFI-Krediten, die vom Bundesrat vorgeschlagen sind, ausgegeben werden sollten. Dieser Position könnten wir uns - wenn man denn für die beiden ersten Probleme Lösungen finden kann - tendenziell anschliessen. Das wäre sicher bei gezielter eingesetzten Beträgen und klareren gesetzlichen Grundlagen mit kleineren Beträgen möglich. Das Problem ist aber, dass der Antrag explizit das Gegenteil dessen verlangt, was der Schweizerische Gewerbeverband will. Der Antrag sagt nämlich, dass das Geld den anderen Bereichen weggenommen werden muss: den Universitäten, den Fachhochschulen, der üblichen dualen Berufsbildung. Der gleichen Berufsbildung, deren Loblied man singt, soll mit diesem Antrag Geld weggenommen werden, und es soll auch noch der Forschung Geld weggenommen werden!
Insofern ist dieser Antrag gegenüber den Zielen, die wir uns bei dieser Botschaft gesetzt haben, nicht zu verantworten, und wir lehnen ihn deshalb ab.