Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 1999-12-14
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-14
Wortprotokoll
Wie bereits erwähnt besteht die in Absatz 2 erwähnte Kommission aus Vertretern der Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sowie der Psychiatrie. Diese Kommission ist neu im Strafgesetzbuch erwähnt, obwohl sie in der Praxis durch die meisten kantonalen Konkordate des Strafvollzuges bereits funktioniert.
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 65
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Streichen
[VS]
Art. 65
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Biffer
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 66
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
[PAGE 1125]
Merz Hans-Rudolf (R, AR), für die Kommission: Auf die meisten Nebenstrafen, namentlich die Amtsunfähigkeit, den Entzug der elterlichen Gewalt und der Vormundschaft sowie das Wirtshausverbot, wird im neuen Strafgesetzbuch grosszügig verzichtet. In entsprechenden Spezialgesetzen stehen heute bessere Möglichkeiten zur Verfügung, weshalb diese Strafen nicht länger strafrechtlich zu regeln sind. Mit der Aufhebung der Nebenstrafen werden die bisherigen Normen über die Rehabilitation sodann obsolet. Es ist auf die Botschaft zu verweisen (Ziff. 213.47).
Dagegen wollen Bundesrat und Kommission auf den Bereich der so genannten anderen Massnahmen nicht generell verzichten; diese werden wir jetzt im Einzelnen anschauen.
Friedensbürgschaft: Man könnte von der Wiedergeburt eines fast in Vergessenheit geratenen, offenbar selten benutzten Institutes sprechen, das sowohl in der Vernehmlassung - etwa beim Schweizerischen Anwaltsverband - wie auch in der Kommission als rechtsdogmatisch immerhin originell, da von gewisser präventiver Wirkung, gewürdigt wurde. Einzelne Kommissionsmitglieder wiesen sogar auf eigene berufliche Erfahrungen mit der Friedensbürgschaft hin.
Zu diskutieren gab die Frage, ob die Sanktionen mittels kurzer Freiheitsstrafe hier nicht allzu milde ausfallen. Ohne Begeisterung, dann aber in der Überzeugung, ein Vorbeugeinstrument aufrechtzuerhalten, stimmte die Kommission schliesslich der Friedensbürgschaft zu.