Steiner Rudolf · Nationalrat · 2001-06-18
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir angesichts der Wichtigkeit dieser Bestimmung, Ihre Zeit nochmals in Anspruch zu nehmen.
Artikel 24c sollte mittlerweile klar sein. Gemäss Artikel 24c werden Überschreitungen des Höchstbetrages der Ausgaben einem Ausgleichskonto belastet, das ausserhalb der Staatsrechnung geführt wird; desgleichen werden diesem Konto Unterschreitungen gutgeschrieben. Ein allfälliger Fehlbetrag des Ausgleichskontos ist im Verlaufe mehrerer Jahre durch Kürzung der Höchstbeträge der Ausgaben auszugleichen. Nun: Solange der Fehlbetrag weniger als 6 Prozent der im vergangenen Rechnungsjahr getätigten Gesamtausgaben beträgt - das sind zurzeit rund 3 Milliarden Franken -, liegt es im Ermessen der Bundesversammlung, in welchen Schritten, in welcher zeitlichen Abfolge der Fehlbetrag beseitigt werden soll. Überschreitet dagegen der Fehlbetrag 6 Prozent der im vergangenen Rechnungsjahr getätigten Gesamtausgaben, zurzeit 3 Milliarden Franken, so muss die Überschreitung, die über die 6 Prozent hinausgeht - und nur diese -, zwingend innerhalb der drei folgenden Rechnungsjahre beseitigt werden. Die Beschlüsse, wie diese Überschreitung des Fehlbetrages innerhalb der drei folgenden Jahre beseitigt werden soll, sind gemäss Artikel 24e Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes im Dringlichkeitsverfahren zu fassen.
Es handelt sich also bei dieser Bestimmung um eine Notbremse für den Fall, dass der Fehlbetrag des Ausgleichskontos 6 Prozent der im vergangenen Rechnungsjahr getätigten Gesamtausgaben oder derzeit 3 Milliarden Franken übersteigt.
Der Antrag der Minderheit Zanetti geht nun dahin, diese Notbremse zu eliminieren und es dem Parlament zu überlassen, wann und wie es einen Fehlbetrag des Ausgleichskontos beseitigen will, unbesehen, wie hoch dieser Fehlbetrag ist.
Nach Meinung der Mehrheit der Kommission ginge mit einer Streichung dieses Alarmwertes von 6 Prozent der nötige Druck verloren. Wenn wir dem Instrument der Schuldenbremse zum Erfolg verhelfen wollen, ist es geradezu zwingend, dass wir uns ab einem gewissen Fehlbetrag unter Handlungszwang setzen; mit derzeit 3 Milliarden Franken geben wir uns weiss Gott einen grossen Freiraum. Andernfalls degradieren wir die Schuldenbremse zu einem unwirksamen papierenen Instrument.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 16 zu 6 Stimmen, den Antrag der Minderheit Zanetti abzulehnen.