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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2012-09-11

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-09-11

Wortprotokoll

Zu diesem Artikel haben Sie in der Frühjahrssession bereits eine längere Diskussion geführt. Es geht einzig darum, ob man Unternehmen des internationalen Personenverkehrs - es handelt sich in der Schweiz um die Flughäfen - beim Kostenteiler, der im Falle einer Epidemie oder einer Pandemie entsteht, besondere Privilegien einräumt. Die bundesrätliche Version mutet es diesen Unternehmen zu, auf eigene Kosten eine gewisse Kooperationsbereitschaft bei der Bekämpfung von Epidemien zu zeigen. Das heisst beispielsweise, den Zugang zu Passagierlisten zu ermöglichen, erkrankte Personen zu identifizieren; das heisst, eine gewisse Infrastruktur bereitzustellen, beispielsweise einen Raum, in dem ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden können; das heisst, die Reisenden angemessen über die Gefahren zu informieren oder den Transport von Erkrankten ins Spital zu erleichtern.

Es ist dabei wichtig zu wissen, dass die eigentlichen Public-Health-Massnahmen, die medizinischen Untersuchungen und das Bereitstellen von Informationsmaterial grundsätzlicher Art, auch mit dem Antrag der Mehrheit wie schon heute üblich durch den Bund finanziert werden. Die bundesrätliche Version entspricht somit der heutigen Regelung, die nie zu Kritik Anlass gab - ausser im Rahmen der Gesetzgebung, wo sich die Flughäfen noch einige kleine Vorteile verschaffen wollten.

Der Ständerat schloss sich ebenfalls dem Bundesrat an. Es liegt Ihnen jetzt noch ein Minderheitsantrag vor, der die Anliegen der Flughäfen aufgenommen hat. Die Kommission folgte mit 15 zu 9 Stimmen dem ständerätlichen Beschluss.