Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-09-11
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-11
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich, der Fassung des Ständerates zuzustimmen und den Kantonen die Möglichkeit zu belassen, eine Impfung für obligatorisch zu erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.
Nach Artikel 23 des geltenden Gesetzes können die Kantone Impfungen für obligatorisch erklären. Mit dem neuen Artikel 22 geben wir den Kantonen also keine neue Kompetenz, sondern schränken diese sogar ein, indem sie Impfungen nur für obligatorisch erklären können, sofern eine erhebliche Gefahr besteht. Es gibt keinen Grund, diese Kompetenz den Kantonen wegzunehmen. Nie wurde diese Kompetenz missbräuchlich benutzt. Es sind aber durchaus Situationen denkbar, die schwerwiegend sein können und nur einen oder einzelne Kantone betreffen, sodass diese Kantone sofort und schnell reagieren können müssen.
Hauptursache für die Revision des Epidemiengesetzes waren die schlechten Erfahrungen bei Sars, Schweinegrippe und Vogelgrippe, welche eine Stärkung der Bundeskompetenzen in besonderen Lagen notwendig machten. Das haben wir bei Artikel 6 beschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass den Kantonen Kompetenzen weggenommen werden sollten, wenn diese Kompetenzen sinnvoll und stufengerecht sind sowie verantwortungsbewusst eingesetzt werden.
Die CVP/EVP-Fraktion wird die Minderheit unterstützen, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.