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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2012-09-11

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit Ihrer Kommission, an der Version von Artikel 74 festzuhalten, die unsere Kammer bereits in der Frühjahrssession beschlossen hat.

Seit dem Frühling ist nicht so viel Zeit vergangen, und es hat sich in der Zwischenzeit nichts ereignet, was uns dazu veranlassen müsste, unsere Meinung zu ändern. Noch einmal in aller Kürze: Es ist wohl unbestritten, dass der Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten eine hoheitliche Aufgabe ist. Dies hält auch Artikel 118 der Bundesverfassung fest. Die Artikel 42 und 43 des bundesrätlichen Entwurfes des Epidemiengesetzes verpflichten nun Betreiber von Häfen, Flughäfen, Bahnhöfen, Busstationen sowie Reiseveranstalter und Unternehmen, die im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr grenzüberschreitend Personen befördern, dazu, bestimmte Handlungen vorzunehmen, welche die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten verhindern sollen. Diese Vorsorge- und Mitwirkungsmassnahmen zur Bekämpfung von Epidemien erfolgen zum Schutz der Bevölkerung in der Schweiz. Sie sind von öffentlichem Interesse. Die Kosten, die deswegen anfallen, müssen demnach vom Bund getragen werden. Es gibt keinen Grund, weshalb Kosten, die für Handlungen anfallen, für die ein öffentliches Interesse besteht, auf die Betreiber von Anlagen und die Reisebranche überwälzt werden sollen.

Ich bitte Sie daher, am Beschluss unseres Rates festzuhalten.