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AB 126240

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-18

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass die Erbringung von Finanzdienstleistungen an politisch exponierte Personen - im Gegensatz zu heute - neu einer Bewilligungspflicht unterstellt wird. Warum ist das nötig? Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen sind nach geltendem Recht nicht verboten, aber sie unterstehen einer erhöhten Sorgfaltspflicht. Ich verweise dazu auf die Verordnung zum Geldwäschereigesetz. Das heisst, die Finanzinstitute, die solche Geschäfte mit politisch exponierten Personen tätigen, müssen eine erhöhte Wachsamkeit an den Tag legen. Sie müssen überprüfen, woher die Gelder kommen, ob sie nicht krimineller Herkunft sind.

Aber was passiert? Jedes Mal, wenn in einem Land ein Potentat gestürzt wird, und dafür gibt es in der jüngsten Vergangenheit beliebige Beispiele, stellen wir fest, dass sich der Bundesrat genötigt sieht, Potentatengelder zu blockieren, und dass wir nachher Rechtshilfegesuche auf Rückführung dieser Gelder erhalten. Da fragt sich doch eines: Wie steht es um die Wahrnehmung dieser Sorgfaltspflicht durch unsere Banken? Wann sind die Gelder überhaupt in der Schweiz? Wir müssen feststellen, dass hier offenbar ganz erhebliche Lücken bestehen.

Wir haben jetzt diesen Bericht der Finma, denn die Finma muss ja die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht durch die Finanzintermediäre überprüfen. Ob sie das gut oder schlecht gemacht hat, will ich jetzt einmal offenlassen. Die Finma hat einen Bericht zur Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht durch die Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von politisch exponierten Personen veröffentlicht. In diesem Bericht hält die Finma selber fest, dass diese Sorgfaltspflicht hier mehrheitlich befriedigend wahrgenommen wird.

Ich stelle fest, dass die Sorgfaltspflicht sicher nicht genügend wahrgenommen wird, sondern dass ganz grosse Lücken bestehen. Deswegen schlage ich Ihnen mit der Motion vor, das ganze System umzukehren und solche Geschäfte mit politisch exponierten Personen zwar zuzulassen, sie aber einer vorgängigen Bewilligung durch die Finma zu unterziehen. Ich denke, damit haben wir die Gewähr der korrekten Belastung. Politisch exponierte Personen und ihre Angehörigen sind, der Begriff sagt es bereits, politische Personen. Es ist für die einzelne Bank relativ schwierig festzustellen, ob ihre Geschäfte zulässig sind oder eben nicht. Das ist von einer staatlich autorisierten Behörde viel einfacher festzustellen.

Deswegen denken wir, dass wir das ganze System umkehren sollten, wenn wir tatsächlich für einen sauberen Finanzplatz ohne Potentatengelder krimineller Herkunft sorgen wollen. Das können wir sicherstellen, indem wir eben Finanzgeschäfte mit politisch exponierten Personen einer Bewilligungspflicht unterstellen, sodass die Finma zuerst eine Kontrolle vornehmen und nachher allenfalls die Bewilligung erteilt werden kann. Damit sorgen wir dafür, dass wir keine unerwünschten Gelder von politisch exponierten Personen mehr in der Schweiz haben.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Motion.