Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-09-18
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-18
Wortprotokoll
Ich werde wie die Kommissionssprecher zuerst zur Verordnung sprechen und nachher zum Antrag der Minderheit, welche die Motion, die Ihnen unterbreitet wird, bekämpft.
Wenn wir von dieser Verordnung sprechen, so kommen wir nicht umhin, einen Blick auf die Geschichte zurückzuwerfen, die dieser Verordnung zugrunde liegt: Das ist jene der Finanzkrise, denn diese Verordnung soll zusammen mit dem "Too big to fail"-Gesetz dazu dienen, dass wir nie mehr in die Situation kommen, dass wir eine Grossbank retten müssen. Es gibt fast keine Volkswirtschaft der Welt - und daran ist immer wieder zu erinnern -, die ein derart grosses Risiko mit den Grossbanken trägt wie die schweizerische. Denken Sie daran: Im Herbst 2008 musste in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eine Grossbank gerettet werden, weil sie zu viele Risiken in ihren Büchern hatte und zu wenig Eigenkapital und Liquidität aufwies, um das selber durchzustehen. Mit einer aufwendigen Gesetzgebung, der "Too big to fail"-Gesetzgebung, die im Herbst 2011 ihren Abschluss fand, hat man versucht, das in den Griff zu bekommen.
Diese Verordnung, die wir jetzt diskutieren, wurde auf Beschluss des Parlamentes zu einer Quasi-Parlamentsverordnung. Sie soll die Detailbestimmungen regeln. Das Resultat ist ernüchternd. Auch mit 19 Prozent risikogewichtetem Eigenkapital, davon 9 Prozent Cocos, bis 2018 können die beiden Grossbanken - das ist unsere klare Einschätzung - ihre Risiken nicht selber tragen. Der Staat trägt also immer noch ein indirektes Risiko bei der Pleite einer Grossbank. Der Notfallplan, auch wenn er jetzt hier in der Verordnung ausgeführt worden ist, ist nicht praxiserprobt; was in der Praxis passieren würde, das weiss niemand, das wissen auch die Kommissionssprecher nicht, das weiss auch die Bundespräsidentin nicht.
Wir hatten Ihnen beantragt, dieses Risiko tatsächlich zu vermindern, indem man die gesetzlich vorgeschriebene Leverage Ratio für die Grossbanken auf mindestens 10 Prozent festlegt. Sie haben das abgelehnt. Vielleicht werden Sie in ein paar Jahren bei der nächsten Krise daran denken und sagen, Sie wären besser uns gefolgt als dem Vorschlag, wie er jetzt verabschiedet worden ist. Eine nüchterne Beurteilung zeigt, wie dramatisch die Situation heute ist. Wenn man den Berechnungen der Nationalbank folgt, die sie jüngst publiziert hat, und wenn man die neuen Kapitaldefinitionen zugrunde legt, hat die UBS jetzt ein hartes Eigenkapital von 2,7 Prozent, und bei der CS sind es sogar nur 1,7 Prozent - stellen Sie sich das mal vor!
In diesem Sinne sind wir nach wie vor in einer Hochrisikosituation, und hier ist aufbauen das Gebot der Stunde, sicher nicht aufweichen. Umso peinlicher ist es, dass die Grossbanken versucht haben, mit Lobbyisten aller Art die [PAGE 1477] Verordnung, die Detailbestimmungen zu den Eigenkapitalanforderungen aufzuweichen. Ebenso peinlich ist es, dass die Kantonalbanken jetzt versuchen, sich nach unten anzugleichen, und ebenfalls mit massivem Lobbying versuchen, noch Sonderregeln für sich selber herauszuschinden; ich komme nachher bei der Motion darauf zu sprechen.
Noch schlimmer ist es, wenn wir feststellen müssen, dass die Grossbanken nichts gelernt haben. Es gibt keinen Skandal im Finanzbereich, an dem nicht eine unserer beiden Grossbanken beteiligt war. Derzeit läuft in London der Prozess gegen Herrn Adoboli, der bei der UBS unkontrolliert Milliardenverluste produzieren konnte, der mit 12 Milliarden Franken nichtabgesicherter Positionen einen Verlust von 2 Milliarden ausgelöst hat. Auch an den Manipulationen um den Libor-Satz sind unsere Grossbanken mitbeteiligt. Ich bin gespannt, wie diesbezüglich die Beurteilung durch die Finma ausfallen wird.
Unter dem Strich: Die Grossbankenregulierung wird uns noch lange beschäftigen, auch mit dieser Verordnung, der wir jetzt hier zustimmen, ohne Begeisterung. Denn die Grossbankenregulierung ist ungenügend, das Risiko ist immer noch zu gross für die schweizerische Volkswirtschaft. Wir werden nochmals die Diskussion führen müssen, ob wir nicht das Trennbankensystem einführen sollten, ob nicht das Investmentbanking gesetzlich reduziert oder verboten werden muss und wie der Eigenhandel zu beschränken ist. Das sind alles Themen, die auf der Traktandenliste des Parlamentes stehen.
Nun zur Motion: Wir haben eine Motion auf dem Tisch, die Motion 12.3656, "Konkrete Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken in einer gesonderten Verordnung oder über eine zeitnahe Revision der Eigenmittelverordnung". Inhaltlich, davon bin ich überzeugt, wurde diese Motion in der Kommission nicht so verstanden, wie es jetzt von den Kommissionsberichterstattern präsentiert worden ist. Was besagt diese Motion? Es ist eine Motion, die von den Kantonalbanken inspiriert und auch von einer Vertretung der Kantonalbanken in die WAK eingebracht worden ist. Die Motion verlangt, dass die Eigenmittelanforderungen für die nichtsystemrelevanten Banken - genannt werden konkret die Kantonalbanken - auf der gleichen Legiferierungsstufe geregelt werden wie jene für die Grossbanken.
Ich nenne Ihnen dazu vier Punkte:
1. Den Erlass der Grossbankenverordnung haben Sie im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage beschlossen. Ich sehe nicht ein, warum man jetzt für die Kantonalbanken, die nicht Gegenstand dieses Legiferierungsprozesses sind, ein Gleiches tun soll. Dazu kommt noch: Auch für die Grossbanken wird die individuelle Festlegung der Eigenmittel durch die Finma erfolgen, nicht auf der Stufe dieser Verordnung.
2. In diversen Schreiben der Kantonalbanken wird behauptet, die Kantonalbanken würden durch die Eigenmittelanforderungen der Finma diskriminiert. Das wird in der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. September 2012 zur Motion klar hinterfragt. In dieser Antwort wird festgehalten, dass keine Ungleichbehandlung der Kantonalbanken gegenüber den Grossbanken festzustellen ist und dass die Eigenmittelanforderungen für die nichtsystemrelevanten Banken der Kategorien 2 bis 5 korrekt festgelegt worden sind, nicht diskriminatorisch. Ich nehme an, die Frau Bundespräsidentin wird sich noch im Einzelnen zu dieser Antwort äussern.
3. Im Motionstext wird behauptet, im Expertenbericht "Too big to fail" sei für nichtsystemrelevante Banken eine Eigenmittelanforderung von maximal 13 Prozent gefordert worden. Ich frage Sie: Auf welcher Seite des Expertenberichtes steht das? Ich bitte Sie, das zu präzisieren und mir die Textstelle zu zeigen, in der das im Bericht zu finden ist. Ich meine: Es trifft nicht zu. Zu den Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken sagt der Expertenbericht nichts.
4. Wir haben bereits bei der Verordnung eingangs festgehalten, dass wir die Eigenmittelunterlegung bei den Grossbanken als zu gering erachten. Wir wollen jetzt sicherlich nicht eine Motion unterstützen, die die Nivellierung nach unten vorantreibt; notwendig ist im Gegenteil eine Anpassung nach oben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.