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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2012-09-18

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-18

Wortprotokoll

Die WAK hat diese parlamentarische Initiative Schlüer, die von Herrn Lukas Reimann übernommen worden ist, an der Sitzung vom 22. Mai 2012 behandelt. Die [PAGE 1493] parlamentarische Initiative verlangt eine Ergänzung von Artikel 99 der Bundesverfassung. Es soll ein neuer Absatz 2 geschaffen werden, wobei die bisherigen Absätze 2 bis 4 unverändert bleiben und zu den Absätzen 3 bis 5 werden. Neu soll festgehalten werden, dass der Bund einen offiziellen Schweizer Goldfranken mit einem Satz von Münzen mit je fixiertem, definiertem Gehalt an Gold schaffen soll. Diese Goldmünzen sollen steuerfrei herausgegeben werden, und es soll auch Privaten die Möglichkeit gegeben werden, diese Goldmünzen herauszugeben.

Das klingt jetzt alles so relativ plausibel, wie auch der Generaldiskurs, der jetzt vom Initianten und von Frau Flückiger präsentiert worden ist. Es ist so, dass die Geldmengenausweitung eine Inflationsgefahr darstellt, Herr Reimann, das bestreitet hier drin ja auch überhaupt niemand. Aber das trifft nicht den Kern der parlamentarischen Initiative. Der geltende Bundesverfassungsartikel regelt die Geld- und Währungspolitik als alleinige Bundeskompetenz, und wahrscheinlich ist es Absicht Ihrer parlamentarischen Initiative, diese Bundeskompetenz aufzuweichen und auch Privaten die Herausgabe dieses Goldfrankens zu ermöglichen; im Kern reduziert sich das Anliegen der Initianten darauf.

Aber wenn man Ihnen jetzt zugehört hat, so fragt man sich, genau wie schon in der WAK, was diese neue Goldmünze jetzt soll. Soll sie ein Anlageinstrument sein, oder soll es ein neues Schweizer Zahlungsmittel sein? Herr Reimann, eine neue Umlaufmünze in Form dieses Goldfrankens, die als Zahlungsmittel dient, müsste ja aus Praktikabilitätsgründen einen bestimmten Nennwert haben. Bei diesem neuen Goldfranken wäre das aber nicht so, denn er würde ja in Form des Goldgehaltes definiert, das heisst, der Kurs dieses Goldfrankens würde je nach Goldkurs täglich schwanken. Folglich müssten die Marktteilnehmer, die diesen Goldfranken ja neu als Zahlungsmittel entgegennehmen sollen, wie dies auch Frau Flückiger betont hat, täglich wissen, wie hoch der Goldkurs ist, damit sie wissen, was dieser wert ist, und den Goldfranken als Zahlungsmittel entgegennehmen können. Genau deshalb eignet sich dieser Goldfranken nicht als Zahlungsmittel im täglichen Geschäftsverkehr. Folglich ist anzunehmen, dass er eben doch nicht als Zahlungsmittel gedacht ist.

Es bleibt die zweite Funktion dieser Goldmünze, nämlich als Aufbewahrungsmittel. Das ist vor allem in der Begründung von Herrn Reimann und von Frau Flückiger in den Vordergrund gestellt worden: Die Goldmünze soll eine Wertgarantie darstellen. Und da fragt es sich: Besteht ein Bedarf nach einer solchen Goldmünze? Bereits heute können Sie Gold kaufen. Sie können Gold kaufen in Form von Barren, auch in kleinen Barren. Sie können Gold kaufen in Form von Münzen, der kanadische Maple Leaf oder der südafrikanische Krugerrand zum Beispiel, mit kleinem Agio. Sie können bei einer Bank ein Edelmetallkonto eröffnen, auch mit einem ganz kleinen Wert. Sie sehen, Wertabsicherung in Form von Gold ist heute schon möglich und wird auch vielfach praktiziert; das zeigt ja auch die Entwicklung des Goldkurses. Es ist interessant: In der Grafik im Artikel von Herrn Bernholz sehen wir, dass es auch beim Goldkurs erhebliche Schwankungen gibt. Es ist beileibe nicht so, dass Gold einen absolut stabilen Wert garantiert.

Dazu nochmals: Will man diese Münze als Anlagemünze, so bedarf es dazu keiner Verfassungsänderung. Es besteht bereits heute die Möglichkeit, dass der Bund eine solche Goldmünze herausgibt. Vielleicht ist es genau das, was Sie stört: Das ist eine Bundeskompetenz. Die Kompetenz zur Herausgabe einer solchen Münze liegt seit dem Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel beim Bund. Vor zwei Jahren hat Swissmint geprüft, ob man das Goldvreneli neu auflegen soll; das war ja auch Diskussionsgegenstand in der WAK. Das ist ja, im Kern, die Frage. Swissmint ist dann aber zum Schluss gekommen, dass es sich für den Bund nicht lohnen würde, dass es ein finanzielles Risiko wäre; denn das Agio, das auf diesen Goldmünzen erhoben werden könnte, wäre zu tief, um die Präge- und Logistikkosten zu decken, wie in der WAK zu vernehmen war.

Wahrscheinlich will die Initiative nichts anderes als die private Herausgabe einer solchen Goldmünze; ich wäre deshalb dankbar, wenn Herr Reimann das präzisieren könnte. Auf jeden Fall steht fest: Als Zahlungsmittel eignet sich diese Goldmünze nicht, und zwar wegen des schwankenden Kurswertes. Als Anlageinstrument ist bezüglich Goldmünze festzuhalten, dass wir bereits viele Alternativen wie zum Beispiel Goldbarren haben. Daher sieht die Mehrheit der Kommission keinen Bedarf nach einem Goldfranken, wie ihn diese parlamentarische Initiative will.

Die WAK stimmte mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen gegen Folgegeben. Ich bitte Sie mit der Mehrheit der WAK, der Initiative keine Folge zu geben.

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