Loepfe Arthur · Nationalrat · 2001-06-18
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Die Schulden des Bundes sind in den Neunzigerjahren explosionsartig gewachsen. Das Parlament war nicht in der Lage, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten, obwohl die Bundesverfassung und das Finanzhaushaltgesetz bisher schon und auch jetzt einen ausgeglichenen Finanzhaushalt verlangen. In der Hochkonjunktur der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre hat das Parlament das Gegenteil einer antizyklischen Finanzpolitik betrieben. Man hat damals Ausgabenentscheide gefällt, die in den nachfolgenden Rezessionsjahren die Verschuldung massiv verstärkt haben.
Auch in der jetzigen guten Konjunkturphase verhält sich das Parlament nicht antizyklisch. Wir brauchen ein griffiges Instrument und Leitplanken, damit der Bundeshaushalt nicht wieder aus dem Ruder läuft. Wir dürfen uns jetzt nicht mit einer Zielumschreibung begnügen. Wir brauchen ein Werkzeug, das eine antizyklische Haushaltsteuerung unterstützt und bei Überschreiten der Alarmgrenze wirksame Korrekturmassnahmen verlangt.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Schuldenbremse ist das geeignete Instrument dazu. Ausgaben und Einnahmen werden über einen Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht gehalten. Der Höchstbetrag der Ausgaben richtet sich nach den geschätzten Einnahmen unter Berücksichtigung der Konjunkturentwicklung. Ausserordentliche Einnahmen werden nicht berücksichtigt und können somit der Schuldentilgung dienen. Der eingebaute Konjunkturfaktor gewährleistet, je nach Wirtschaftslage, Einnahmen- oder Ausgabenüberschüsse und damit eine antizyklische Finanzpolitik.
Bei einem ausserordentlichen Zahlungsbedarf können die beiden Räte mit einem qualifizierten Mehr den Höchstbetrag der Ausgaben erhöhen. Damit ist die Anpassung des Budgets an besondere Situationen möglich. Die Führung eines Ausgleichskontos für Ausgaben- und Einnahmenüberschüsse verleiht dem System die erforderliche Flexibilität und ermöglicht eine Korrektur der Schätzwerte anhand der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Ein Fehlbetrag im Ausgleichskonto kann in den nachfolgenden Jahren kompensiert werden. Überschreitet der Fehlbetrag jedoch 6 Prozent der Jahresausgaben, so ist die Überschreitung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Diese Bestimmung ist entscheidend, denn sie erzwingt Korrekturmassnahmen und verhindert ein Abgleiten in eine weitere Verschuldung.
Die Schuldenbremse ist ein durchdachtes Instrument. Die Methode ist transparent und nachvollziehbar. Sie gewährleistet einen gesunden Staatshaushalt, so wie es die Bundesverfassung und das Finanzhaushaltgesetz schon bisher verlangten. Das Ausgleichskonto und die Ausnahmeregelung belassen dem Parlament einen grossen Spielraum. Es steht dem Parlament weiterhin frei, die Einnahmen und damit auch die Ausgaben zu erhöhen. Die Budgethoheit des Parlamentes wird nicht übermässig eingeschränkt. Aufgrund der gemachten Erfahrungen brauchen wir ein Instrument, das die Verschuldung tatsächlich bremsen kann. Eine Schuldenbremse mit abgeschliffenen Bremsbelägen, wie sie eine Kommissionsminderheit anstrebt, ist keine Lösung.
Die CVP-Fraktion bittet Sie, der Schuldenbremse gemäss Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen. Dem Antrag Vallender können wir hingegen zustimmen.