Bangerter Käthi · Nationalrat · 2001-06-18
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Ich habe bereits letzte Woche bei der Eintretensdebatte zur Staatsrechnung darauf hingewiesen, dass die Schuldenbremse als Nachfolgeinstrument zum "Haushaltziel 2001" und zum Stabilisierungsprogramm eine absolute Notwendigkeit ist. Nach langen Jahren der Defizite und der Schuldenanhäufung - im vergangenen Jahr stieg der Schuldenberg trotz Überschüssen weiter, nämlich von 102 auf 108 Milliarden Franken - müssen wir nun alles daransetzen, damit der Bundeshaushalt nicht wieder in strukturelle Defizite abgleitet.
Der Finanzplan 2002-2004 geht von einem Ausgabenwachstum aus, das höher ist als das Wachstum des Bruttoinlandproduktes. Eine solche Finanzpolitik kann ja nicht unser Ziel sein. Dass das "Haushaltziel 2001", kaum erreicht, bereits wieder gefährdet ist, wurde uns in der Finanzkommission von Bundesrat Villiger bestätigt. Er wies darauf hin, dass bereits in der ersten Budgetierungsrunde für nächstes Jahr klare Anzeichen bestünden, dass die im Zusatzbericht zur Schuldenbremse geäusserte Befürchtung eines ungebremsten Ausgabenwachstums zu erkennen sei. Wir wissen - auch aufgrund der Erfahrung der Neunzigerjahre -, dass der heute gültige Artikel 126 der Bundesverfassung nicht greift, weil er nicht zwingend festhält, bis wann ein allfälliger Fehlbetrag der Bilanz abzutragen ist.
Trotz dieses Artikels 126 produzierten wir Defizite in Serie: Die Staatsschuld verdoppelte sich innerhalb weniger Jahre. Dank dem Stabilisierungsprogramm und dem "Haushaltziel 2001", das vom Volk mit einer klaren Mehrheit angenommen wurde, konnten Verwaltung und Parlament in die Pflicht genommen werden. Das Ziel einer ausgeglichenen Rechnung wurde erreicht, wobei die gute Wirtschaftslage der vergangenen zwei Jahre wesentlich mitgeholfen hat.
Nun dürfen wir den Pfad der Tugend nicht schon bei der Zielerreichung wieder verlassen. Deshalb braucht es ein dauerhaftes Instrument, das Verwaltung und Parlament in die Pflicht nimmt. Mit der Schuldenbremse bestätigen wir in der Bundesverfassung wie bisher, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht hält.
Neu ist das Kernstück der Schuldenbremse, d. h. die Ausgabenregel. Demnach dürfen die Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg nicht grösser sein als die Einnahmen. Gelingt der Ausgleich nicht, so sind die Defizite innerhalb der nächsten drei Jahre zu kompensieren. Wir setzen so einen Zeitrahmen und verschieben die Kompensation der Defizite nicht auf den Sankt Nimmerleinstag, was in den Neunzigerjahren gängige Praxis war.
Die Bevölkerung erwartet von uns einen sorgfältigen Umgang mit den Steuergeldern. Die Schuldenbremse hilft uns dabei. Sie ist ein griffiges Instrument, ermöglicht aber gleichzeitig genügend Rücksichtnahme auf wirtschaftliche Entwicklungen, die vom Bund nicht gesteuert werden können. In solchen Fällen kann die Bundesversammlung bei der Verabschiedung des Voranschlags oder der Nachträge handeln und den Höchstbetrag erhöhen, wenn der zusätzliche Zahlungsbedarf mindestens 0,5 Prozent des ursprünglichen Höchstbetrages erreicht. Die Schuldenbremse ist ein Budgetierungsinstrument. Sie setzt einen klar festgelegten Rahmen, lässt aber für wirtschaftlich schwierige Zeiten die notwendige Flexibilität zu.
Die Systematik der Schuldenbremse ist wirksam. Deshalb müssen die Minderheitsanträge, die die Vorlage verwässern wollen, abgelehnt werden. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und für die Ablehnung aller Minderheitsanträge.