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Hofmann Urs · Nationalrat · 2001-06-18

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-18

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion ist mit dem Bundesrat der Ansicht, dass die undifferenzierte und mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zur Konjunkturpolitik in Artikel 100 der Bundesverfassung im Widerspruch stehende Übergangsbestimmung mit der Perpetuierung der Grundsätze zum "Haushaltziel 2001" nach einer Anpassung von Artikel 126 der Bundesverfassung ruft. Wir sind deshalb bereit, auf diese Vorlage einzutreten.

Die SP-Fraktion geht auch mit den allgemeinen Prämissen des Bundesrates einig, wonach auf der Basis der von der Verfassung vorgegebenen antizyklischen Finanzpolitik eine Neuverschuldung in der Rezession ebenso systemimmanent ist wie Überschüsse und der Abbau einer als zu hoch eingeschätzten Verschuldung in Phasen der Hochkonjunktur. Welche Verschuldung als noch akzeptabel erachtet wird, hängt jedoch ebenso von einer politischen Wertung ab wie der Entscheid, inwieweit eine in der Rezession entstandene Verschuldung durch spätere Rechnungsüberschüsse abgebaut werden soll.

Die aktuelle Diskussion über Steuerreduktionen dokumentiert dies auf eindrückliche Weise. Zumal der bundesrätliche Zusatzbericht vom 10. Januar 2001 zur Schuldenbremse zeigt auf, dass von strukturellen Saldi, die breit angelegte Steuerreduktionen erlauben würden, wie sie nun allenthalben verlangt werden, für die kommenden Jahre selbst unter der Annahme einer guten wirtschaftlichen Entwicklung keine Rede sein kann.

Dass uns eine Zustimmung zu dieser Vorlage nicht möglich ist, liegt somit nicht in der Ablehnung der bundesrätlichen [PAGE 773] Ausführungen zu den Mechanismen und Grundsätzen einer nachhaltigen Finanzpolitik, sondern in der Besonderheit der Wirkungsweise der vorgeschlagenen Schuldenbremse. Erstmals wird nämlich in der Schweiz in Gesetzesartikeln der Irrglaube umgesetzt, man könne Politik durch arithmetische Formeln ersetzen und die vom Volk gewählten und dem Volk verantwortlichen Politikerinnen und Politiker von ihrer ureigensten Aufgabe entbinden, nämlich bei der Verabschiedung des Voranschlags so zu entscheiden, wie sie es im Interesse von Land und Volk als geboten erachten.

Wäre die Nationalökonomie eine exakte Wissenschaft, dann wäre ein solcher Weg wohl gangbar, dann könnten das Parlament und zuweilen auch das Volk von der Politik entlastet und wesentliche Entscheidungen für die Zukunft dem Bundesrat und seinen Beraterinnen und Beratern überlassen werden. Ohne dass ich Beispiele nennen muss, wissen wir alle aber, dass die Irrtümer der wirtschaftswissenschaftlichen Prognosen Bücher, und zwar dicke Bücher, füllen. Herr Bundesrat Villiger, wie die meisten hier im Saal kennen Sie diesen Mann, dessen Bild ich hier aufhalte, und zwar nicht nur, weil Sie mit der Kantonsschule in Aarau und der ETH in Zürich zweimal die gleichen Schulen besucht haben wie er. Auch er hat uns Formeln vorgelegt; während seine Formeln jedoch effektiv zum Ausdruck bringen, was die Welt im Innersten zusammenhält, sind die Formeln, welche Sie uns zur Bestimmung der Schranken der Finanzpolitik beliebt machen wollen, weniger Vertrauen erweckend - ich verweise auf Seite 4722 der bundesrätlichen Botschaft, der diese Formel entnommen ist.

Auch wenn Einsteins Relativitätstheorie vielen im Saal ein Buch mit sieben Siegeln geblieben sein mag: Ich mache jede Wette, dass es unter uns noch mehr gibt, die diese begriffen haben als solche, die auch nur im Entferntesten die Art nachvollzogen haben, in der die Schranken der parlamentarischen Budgethoheit künftig berechnet werden sollen. Die Beratungen in der Finanzkommission haben dies deutlich offengelegt.

Wir attestieren Ihnen, Herr Bundesrat Villiger, dass Sie sich bemüht haben, eine differenzierte Lösung zu suchen. Dass bei so viel Differenziertheit nur noch Vertrauen und nicht mehr Verständnis möglich ist, mag unumgänglich sein. Sie werden jedoch auch Verständnis haben müssen, dass unsere Fraktion der Kunst der Nationalökonomie, auch aufgrund zweifelhafter Erfahrungen, zumindest nur dann vertraut, wenn die Risiken für unser Land für den Fall, dass dann doch alles anders kommt, als im Guten gedacht, wenigstens um einiges geringer sind als die in Aussicht gestellten Vorteile.

Offenkundig ist dies, wie die angenommenen Auswirkungen der vorgeschlagenen Schuldenbremse für die Neunzigerjahre drastisch zeigen, hier nicht der Fall. So hält namentlich auch die KOF in ihrer kritischen Würdigung der bundesrätlichen Vorlage unmissverständlich fest, dass die Schuldenbremse restriktiver wirken würde, als dies für eine nachhaltige Finanzpolitik erforderlich wäre, dass die Schuldenbremse die Konjunktur Mitte der Neunzigerjahre deutlich negativ beeinflusst hätte. Angesichts des schon absehbaren Expertenstreits wird die Hoffnung, die finanzpolitische Diskussion um die Höhe der Staatsausgaben könne künftig auf statistisch-technischem Weg erledigt werden, schliesslich ohnehin eine Illusion sein.

Die SP-Fraktion wird Ihnen deshalb mittels eines Minderheitsantrages beantragen, die zeitlich unbefristete und als Dauerlösung unhaltbare Übergangsregel zum "Haushaltziel 2001" durch eine Bestimmung abzulösen, welche die Politik nicht durch wirtschaftswissenschaftliche Formeln ersetzt und die Verantwortung für die richtige Finanzpolitik nicht der Volkswirtschaftslehre überlässt, sondern den Politikern. Sollte die Mehrheit dieses Rates jedoch künftig den Prognosen der Experten mehr vertrauen wollen als dem eigenen politischen Wissen und der eigenen Wertung, so wären die vorgeschlagenen Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes wenigstens derart anzupassen, dass die schädlichen Auswirkungen der bundesrätlichen Schuldenbremse verringert würden.