Weibel Thomas · Nationalrat · 2012-09-20
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-20
Wortprotokoll
Die Kommissionsmotion der SGK verlangt, dass auf eidgenössischer Ebene ein Rahmengesetz für Sozialhilfe geschaffen wird. Es soll ein schlankes Gesetz sein. Vorbild für die Vorlage soll das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts bilden. Dieser Allgemeine Teil hat sich ja bestens bewährt.
Das Thema ist in der SGK seit Jahren ein Dauerbrenner; dies, weil das Problem nicht gelöst ist und immer komplizierter wird. Es gab verschiedene Anläufe, etwas zu unternehmen, und es wurde auch bereits einmal ein Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Das war Ende der Neunzigerjahre. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der Ausarbeitung des Rahmengesetzes berücksichtigt werden. Seither hat sich aber vieles verändert. Die Sozialhilfe hat heute eine noch grössere Bedeutung als Ende der Neunzigerjahre, weil mehr Menschen auf sie angewiesen sind. Die Zahl der Sozialhilfebezüger nimmt ständig zu, zwar nicht dramatisch, aber kontinuierlich.
Die Kommission beantragt Ihnen, das Vordringlichste zu regeln, dabei bleibt sie pragmatisch. Ein Rahmengesetz für Sozialhilfe soll die Verantwortlichkeit des Bundes für die Festlegung der Zuständigkeiten und der Grundsätze der Sozialhilfe sowie für die Koordination mit den Sozialwerken anerkennen. Konkret soll sich das Rahmengesetz mit folgenden Themen befassen: die Zuständigkeiten regeln, sie sind heute im sogenannten Zuständigkeitsgesetz geregelt; das Harmonisieren der Standards für die Existenzsicherung; das Festlegen der sozialen und beruflichen Integration als verbindliche Zielsetzung für die Sozialhilfe, dies sowohl für die Sozialhilfebezüger wie auch für die Leistungsträger; organisatorische Standards und Verfahrensvorschriften; die Koordination der Sozialhilfe mit anderen Systemen der sozialen Sicherheit; das Harmonisieren der Sozialhilfe mit weiteren bedarfsabhängigen Leistungen wie Alimentenbevorschussung, Ausbildungsbeiträgen oder Ergänzungsleistungen für Familien; last, but not least Angaben über den Datenschutz machen.
Es wird also ganz klar keine Ausweitung der Leistungen angestrebt und entsprechend auch keine neue Finanzierungsregelung. Weder die Zuständigkeiten noch die Finanzierungsverantwortung sollen geändert werden. Die heutige Regelung hat sich ja bestens bewährt, denn die Entscheide fallen möglichst nahe bei den Bezügern, und das hat nur Vorteile. Dennoch besteht ein Bedarf nach einem Rahmengesetz.
Durch die fehlende Koordination, durch die nichtabgeglichenen Schwellenwerte entstehen negative Erwerbsanreize. Es führt dazu, dass Personen, die mehr arbeiten, am Ende weniger Geld im Portemonnaie haben. Es gibt also Situationen, in welchen Sozialhilfebezüger schlichtweg keine Motivation haben, sich wieder zu integrieren, weil sie dadurch schlichtweg finanziell schlechtergestellt würden. Solche Fehlanreize gilt es zu verhindern. Es ist klar: Arbeit muss sich lohnen. Dazu leistet das Rahmengesetz einen Beitrag. Das gemeinsame Ziel von links bis rechts ist, dass der eingesetzte Franken dorthin kommt, wo er hinsoll, nämlich zu den Menschen, die diese Unterstützung nötig haben. Er soll nicht irgendwo in Bürokratie, aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten und unkoordinierten Leistungen, versickern.
Die Minderheit argumentiert mit folgenden Punkten gegen die Motion: Ihr Hauptargument ist der Föderalismus. Die Sozialhilfe sei eine klassische Aufgabe der Kantone und der Gemeinden und nicht des Bundes. Falls ein Koordinationsbedarf bestehe, um Doppelspurigkeiten oder allfällige Lücken zu eliminieren, seien die entsprechenden Gremien gefragt und diese Gremien bestünden bereits. Dann befürchtet die Minderheit, dass die Festlegung von Minimalstandards früher oder später zwangsläufig zu einer Erhöhung der Leistungen und der Kosten führe. Zudem stützt sie ihre ablehnende Haltung auf die Ausführungen des Bundesrates, der keine verfassungsmässige Grundlage für die Legiferierung seitens des Bundes sieht.
Der Bundesrat beantragt deshalb auch die Ablehnung der Motion. Er erklärt sich aber bereit, unabhängig vom Entscheid des Parlamentes, eine weiter gehende Harmonisierung bei den Integrationsmassnahmen zu prüfen. Damit hat er aus Sicht der Mehrheit der SGK den Handlungsbedarf anerkannt.
Verschiedene Organisationen begrüssen es, wenn ein Rahmengesetz für Sozialhilfe auf die politische Agenda gesetzt wird. Die Kommissionsmitglieder und alle Ratsmitglieder haben entsprechende Schreiben erhalten, und zwar vom Schweizerischen Städteverband und mit ihm von der Städteinitiative Sozialpolitik, von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos), aber auch vom Schweizerischen Arbeitgeberverband. Alle genannten Organisationen legen [PAGE 1584] Wert darauf, dass die Zuständigkeit der Kantone für die Sozialhilfe grundsätzlich nicht angetastet werde. Die Sozialhilfe habe jedoch eine Bedeutung für die soziale Sicherheit erlangt, die ein Minimum an Koordination auf nationaler Ebene erforderlich mache. Der heutige Zustand entspreche nicht mehr der Lebensrealität einer zunehmend vernetzten und mobilen Gesellschaft. Es brauche ein Minimum an Harmonisierung. Auch die seit Längerem angestrebte und immer wichtiger werdende interinstitutionelle Zusammenarbeit der Sozialwerke stosse an Grenzen, solange nicht einige wenige nationale Standards und Definitionen festgeschrieben würden.
Zusammenfassend halte ich fest: Mit dem Rahmengesetz für Sozialhilfe wird keine Änderung der heutigen Finanzierungsverantwortung angestrebt. Es ist kein Eingriff in die Tarifautonomie oder die Zuständigkeiten der Kantone vorgesehen. Es geht darum, eine bessere Abstimmung unter den Sozialwerken zu erreichen. Es geht um eine formelle und nicht um eine materielle Harmonisierung. Es wird unsere Aufgabe im Parlament sein, diesen Rahmen bei der Beratung der Vorlage nicht aus den Augen zu verlieren.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen, die Motion anzunehmen.