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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2012-09-20

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-20

Wortprotokoll

Eigentlich wollte ich mit einer persönlichen Bemerkung beginnen, nämlich damit, dass ich gestern in der Agrardebatte etwas gelernt habe: Würden Weinbauern Cannabis anbauen, wäre diese Substanz legalisiert und staatlich subventioniert. Aber da ich jetzt merke, dass Bewegung in den Saal kommt, möchte ich niemanden verärgern und sagen, dass ich diese Bemerkung nicht gemacht habe. (Heiterkeit)

Die Kommission hat mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung erneut für eine Bussenhöhe von 100 Franken plädiert, und zwar ausgehend von der Überlegung, dass es sich um eine gesetzliche Regelung handelt, die erwachsene Menschen betrifft. Wir sind der Meinung, dass erwachsene Menschen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden sollen; dazu gehört auch, dass sie verantwortlich mit ihrer Gesundheit umgehen. Cannabisrauchen ist eine Selbstschädigung, man gefährdet sich selber. Man muss ein Stück weit selber wissen, ob man das tun will und mit welcher Substanz man das tun will.

Wenn wir im Ordnungsbussenmodell des Strassenverkehrs nachschauen, mit welchen Bussen selbstschädigendes Verhalten geahndet wird, dann finden wir unter vielen anderen die beiden folgenden Beispiele. Das eine Beispiel: Wenn der Sicherheitsgurt nicht getragen wird - das führt bei Unfällen in der Regel zu sehr schweren Verletzungen, wenn nicht zu Todesfällen -, wird das mit 60 Franken gebüsst. Das andere Beispiel: Wenn der Helm bei schweren Motorrädern nicht getragen wird - was bei Unfällen in der Regel auch zu sehr schweren Verletzungen oder zu Todesfällen führt -, wird dies ebenfalls mit 60 Franken gebüsst. Bussen über 100 Franken finden wir im Strassenverkehr erst für Verhalten, das andere gefährdet: das Überfahren von Rotlicht oder ähnliche Vergehen. An diesem Mass sollten wir uns auch hier orientieren. Das ist die Haltung der Mehrheit.

Die Mehrheit hat sich dabei an den Erfahrungen in St. Gallen orientiert. Es ist ja eine CVP-Vorlage. Die CVP hat gefordert, dass es ein nationales Gesetz geben solle, das sich am St. Galler Modell orientiert. Im Rahmen des St. Galler Modells wird mit 50 Franken gebüsst, seit vielen Jahren. Man hat diese Busse sogar für Personen ab 15 Jahren eingeführt. Wir sind da auf nationaler Ebene viel restriktiver; wir sagen: erst ab 18 Jahren. St. Gallen hat es ab 15 Jahren eingeführt - St. Gallen ist jetzt nicht ein wahnsinnig revolutionärer Kanton, der irgendwie Law and Order schleifen lassen würde. Trotzdem ist in St. Gallen nichts Böses passiert. Die Anzahl der Kiffer hat weder zugenommen, noch ist die Jugend verwahrlost, noch hat es falsche Signalwirkungen gegeben, noch ist sonst irgendetwas passiert, was zu Besorgnis Anlass geben könnte.

Wir haben trotzdem zwei Verschärfungen vorgenommen: Wir haben einerseits gesagt, die neue Regelung solle nur für Erwachsene gelten, und wir haben andererseits gesagt, die Busse solle 100 Franken betragen. Wir sind der Meinung, dass wir damit alles vorgekehrt haben, um nicht ein Signal der Verharmlosung auszusenden. So weit die Position der Mehrheit zur Bussenfrage.

Bei Artikel 28l wurde mit 12 zu 11 Stimmen entschieden. Die Kommission ist der Meinung, man solle an der Version Nationalrat festhalten. Frau Schenker Silvia beantragt, man solle der Version Ständerat zustimmen. Herr Bundesrat Berset hat nochmals ausgeführt, worum es geht. Es geht darum, ob für jemanden, der die Ordnungsbusse nicht zahlen will oder kann und damit ins ordentliche Verfahren kommt, die gleichen Regeln wie immer im ordentlichen Verfahren gelten sollen, nämlich dass bei der Bussenfestlegung das persönliche Leben mitberücksichtigt wird. Frau Schenker ist der Meinung, das solle so sein. Die Kommission ist der Meinung, es solle auf jeden Fall mindestens in der im Gesetz vorgesehenen Höhe gebüsst werden, es solle also im Strafrecht eine Lex Cannabis geschaffen werden, die für dieses Vergehen eine spezielle Lösung trifft.

Ich bitte Sie, darüber zu entscheiden.