Casanova Corina · 2012-09-20
Casanova Corina · Graubünden · 2012-09-20
Wortprotokoll
Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht der GPK vom 7. September 2011 speditiv voranzutreiben. Ich möchte jetzt nicht vorgreifen und nicht schon zum Inhalt der Postulate Stellung nehmen. Der Bundesrat hat ja beantragt, diese anzunehmen, und er wird dann auch dazu die Ausführungen machen. In diesem Sinne werde ich mich auf das Verfahren konzentrieren.
Im Nachgang zur Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Februar 2012 wurden verwaltungsintern die erforderlichen Arbeiten an die Hand genommen. Die Bundeskanzlei hat eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer Änderung des Vernehmlassungsgesetzes eingesetzt. Gestützt auf die Vorarbeiten dieses Gremiums wird die Bundeskanzlei dem Bundesrat voraussichtlich noch im Herbst - also in einigen Wochen - eine Vorlage zur Änderung des Vernehmlassungsgesetzes unterbreiten. Anschliessend wird eine breite Vernehmlassung bei den Kantonen, bei den politischen Parteien und bei den Dachverbänden durchgeführt. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2013 die entsprechende Botschaft verabschieden können. Nach der parlamentarischen Verhandlung wird die Verordnung zum Vernehmlassungsgesetz dann angepasst werden. Die GPK wird im Rahmen dieser Gesetzgebungsarbeiten weiter Gelegenheit erhalten, sich zu den Vorschlägen des Bundesrates zu äussern. Im Rahmen dieser laufenden gesetzgeberischen Arbeiten ist der Bundesrat auch bereit, die wiederholt oder neu formulierten Anliegen der GPK aufzunehmen und vertieft zu prüfen.
Mit ihrem ergänzenden Bericht vom 19. Juni dieses Jahres unterbreitete die GPK-NR dem Bundesrat die drei vorliegenden Postulate betreffend die Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes. Die Berichterstatter haben ja jetzt Ausführungen zum genauen Inhalt dieser Postulate gemacht.
Der Bundesrat hat am 5. September 2012 beschlossen, diese drei Postulate zur Annahme zu empfehlen. Er will sie vertieft prüfen und beabsichtigt, der verlangten Berichterstattung mit der Botschaft zur Revision des Vernehmlassungsgesetzes nachzukommen. In diesem Sinne wird den Anliegen der GPK auch Rechnung getragen.