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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-09-20

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-20

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Tat in der Differenzbereinigung. Wir haben nur noch eine Differenz zu bereinigen, aber eine nicht unwesentliche: Der Nationalrat hatte einer unverhältnismässig langen Übergangsbestimmung zugestimmt.

Ich erinnere daran, dass wir initial eine Übergangsbestimmung von drei Jahren wollten. Der Ständerat hat bereits fünf Jahre gewählt, also zwei Jahre länger, im Wissen, dass die Kantone für die Gesetzesanpassung zusätzlich über zwei weitere Jahre verfügen können.

Nun schlägt Ihnen die Minderheit Kaufmann die Aufrechterhaltung eines weiteren Privilegs vor. Dabei geht es um eine Privilegierung der ausländischen Senioren. Dieser Vorschlag lässt sich überhaupt nicht rechtfertigen. Ich möchte nur einige Gründe dazu in Erinnerung rufen:

1. Die Privilegierung der Senioren, d. h. der über 65-jährigen Personen, die den Wohnsitz aus dem Ausland in die Schweiz verlegt haben, ist schlicht nicht gerechtfertigt. Sie lässt sich auch verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen, denn es ist die Privilegierung einer spezifischen Altersgruppe, was so gemäss der Verfassung nicht erlaubt ist. [PAGE 1558]

2. Auch pauschalbesteuerte Personen sollten sich regelmässig einer Überprüfung ihrer Finanzsituation unterziehen müssen. Dies wäre mit dieser Privilegierung der ausländischen Senioren nicht mehr möglich.

3. Wir sprechen nur noch von vermögenden Personen, denn mit der Anhebung der Mindestgrenze auf 400 000 Franken ist nur noch diese Gruppe betroffen.

4. Die lebenslange Privilegierung der Senioren respektive der wohlhabenden Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz ist gleichzusetzen mit Mindererträgen für den schweizerischen Staat, d. h. für den Fiskus. Das scheint mir entscheidend zu sein.

Es ist eine unhaltbare Situation, weil die lebenslange Garantie für 65-Jährige einer Garantie von zumindest zusätzlichen fünfzehn bis zwanzig Jahren - das ist die durchschnittliche Lebenserwartung dieser Altersklasse - gleichkommt. Während diesen fünfzehn bis zwanzig Jahren entgeht dem Schweizer Fiskus Geld - Geld, welches wohlhabende Ausländer, die nicht 65 Jahre alt sind, zahlen müssen. Wir befinden uns aber fiskalpolitisch in einer schwierigen Ausgangslage: Verschiedene Kantone haben bereits wieder Sparmassnahmen angekündigt. Wir wollen ausländische Gäste in unserem Land steuerrechtlich privilegieren und ihnen Vorteile geben, im Wissen, dass bereits einige unserer Kantone nicht nur Sparpakete schnüren, sondern bereits Steuererhöhungen ins Auge fassen.

Steuererhöhungen für den schweizerischen Mittelstand und Privilegierung einzelner Senioren ausländischer Herkunft - verkaufen Sie das einmal der Schweizer Bevölkerung. Das ist schlicht inakzeptabel! Das können Sie dem schweizerischen Mittelstand nicht antun. Sie müssen es dem Schweizer Staat ermöglichen, die pauschalbesteuerten Senioren gleich zu behandeln wie Personen unter 65 Jahren - dann schaffen Sie Gerechtigkeit unter der ausländischen Bevölkerung, die pauschalbesteuert ist, und dann können Sie die Pauschalbesteuerung gegenüber dem Mittelstand weiterhin rechtfertigen. Wenn Sie aber eine Lösung wählen, wie sie Ihnen die Minderheit vorschlägt, dann führt das schlicht zu einer Bestrafung des schweizerischen Mittelstands zugunsten reicher Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz. Das ist inakzeptabel.

Ich bitte Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, den Minderheitsantrag abzulehnen.